Als gewerbetreibender Unternehmer bist Du verpflichtet, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben.
Wenn Du Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen, bist Du nicht gewerbesteuerpflichtig. Die selbständigen Tätigkeiten als Rechtsanwalt, Arzt oder Architekt gehören zu dieser Einkunftsart.
Wenn Du eine Gewerbesteuererklärung erstellen möchten, kannst Du dies in der EÜR tun. Setze dafür unter dem Punkt »Weitere Erklärung« den Haken:
Bei smartsteuer kann die Gewerbesteuererklärung nur zusammen mit der EÜR und der Einkommensteuererklärung versendet werden.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de