Wer muss eine Umsatzsteuererklärung erstellen?
Eine Jahresumsatzsteuererklärung muss grundsätzlich jedes Unternehmen abgeben, auch wenn eine Befreiung der Umsatzsteuer nach § 4 UStG vorliegt. Diese Befreiung gilt beispielsweise für Ärzte.
Kleinunternehmer sind zwar von der Umsatzsteuer befreit, aber bis zum Veranlagungszeitraum 2023 nicht von der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 müssen Kleinunternehmer grundsätzlich keine Jahresumsatzsteuererklärung mehr abgeben. Dies gilt nicht, wenn das Finanzamt sie nach § 149 Abs. 1 Satz 2 AO zur Abgabe auffordert, oder sie in den Fällen des § 18 Abs. 4a UStG Umsatzsteuer schulden (insbesondere Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG, innergemeinschaftlicher Erwerb bei Überschreiten der Erwerbsschwelle oder Verzicht darauf, innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft).
In der EÜR unter dem Punkt »weitere Erklärungen« kannst Du den Haken zur Erstellung der Umsatzsteuererklärung setzen:
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