Eine Jahresumsatzsteuererklärung muss grundsätzlich jedes Unternehmen abgeben, wenn keine Befreiung der Umsatzsteuer nach § 4 UStG vorliegt. Diese Befreiung gilt beispielsweise für Ärzte.
Auch Kleinunternehmer müssen eine Jahresumsatzsteuererklärung abgeben, diese sind zwar von der Umsatzsteuer befreit, aber nicht von der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung.
In der EÜR unter dem Punkt »weitere Erklärungen« kannst Du den Haken zur Erstellung der Umsatzsteuererklärung setzen:
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