Bei der Verlustverrechnung von Kapitalvermögen musst Du zwischen zwei Sachverhalten unterscheiden:
Die Verluste aus Kapitalerträgen aus dem aktuellen Jahr erfasst Du unter »Kapitaleinkünfte«.
Verwende dazu bitte die Steuerbescheinigung des jeweiligen Geldinstituts.
Beachte genau die Zeilen der Steuerbescheinigung und übertrage die Daten in die vorgegebenen Zeilen im System.
Die Verlustverrechnung wird im aktuellen Jahr – soweit möglich – oder in anderen Jahren vorgenommen.
Für den Verlustvortrag musst Du keinen gesonderten Antrag stellen.
Unter »alle Steuerbeträge« wird Dir der Verlust angezeigt, der aktuell errechnet wurde.
Verluste, die aus dem Vorjahr stammen, werden in einem Bescheid des Vorjahres unter »festgestellte Verluste per 31.12.20xx« ausgewiesen. Es handelt sich um Verluste, die dem Finanzamt schon bekannt sind, da sie bereits in der Erklärung des Vorjahres waren. Diese Verluste konnten im Vorjahr nicht verrechnet werden. Die restlichen Verluste werden dann unter »festgestellte Verluste per 31.12.20xx« im Bescheid festgestellt.
Unter dem Punkt »Allgemeines« – »Einkünfte von …« wählst Du »weitere Einkünfte« und dort ganz unten die Option »Verluste« aus. Dann erscheint der Punkt »Verluste« im Menü. Unter »Verlustverrechnung von Kapitalerträgen oder Aktienveräußerungen« kannst Du folgende Arten von bereits festgestellten Verlusten des Vorjahres erfassen:
Bitte erfasse die Verluste wie im Bescheid ausgewiesen, damit die Verrechnung korrekt weitergeführt werden kann.
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