Grundsätzlich ist es nicht vorgesehen, dass ein Ehegatte alleine eine Einzelveranlagung macht. Ehegatten haben nur die Wahl zwischen einer Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung von Ehegatten.
Dazu ist es immer erforderlich, die Daten beider Personen vollständig zu erfassen und die Unterschriften beider einzureichen.
Wenn Du als Familienstand »dauernd getrennt lebend« wählst und ein Trennungsdatum im jeweiligen Veranlagungsjahr einträgst, kannst Du die Erklärung ohne die Daten des Ehepartners erstellen.
Das kannst Du dann auf der nächsten Seite auswählen:
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