Ein Abzug von Werbungskosten ist für Einkünfte aus Kapitalvermögen generell ausgeschlossen.
Von der grundsätzlichen Regelung gibt es Ausnahmen. Dazu gehören folgende Kosten:
Bitte erfasse diese Kosten, indem Du sie in den korrigierten Beträgen der Bescheinigung berücksichtigst. Diese Angabe findest Du unter »Kapitalerträge aus dem Inland« ganz unten auf der Seite.
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