Wie kann ich Werbungkosten zu Kapitaleinkünften erfassen?

Grundsätzlich: Keine Werbungskosten

Ein Abzug von Werbungskosten ist für Einkünfte aus Kapitalvermögen generell ausgeschlossen.

Ausnahmefälle

Von der grundsätzlichen Regelung gibt es Ausnahmen. Dazu gehören folgende Kosten:

  • Transaktionskosten oder -anteil einer Vermögensverwaltungsgebühr,
  • Transaktionskosten oder -anteil in einer all-in-one-fee und
  • Veräußerungskosten im Zusammenhang mit Termingeschäften.

Wie gibst Du diese Kosten an?

Bitte erfasse diese Kosten, indem Du sie in den korrigierten Beträgen der Bescheinigung berücksichtigst. Diese Angabe findest Du unter »Kapitalerträge aus dem Inland« ganz unten auf der Seite.

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