Firmenwagen werden in den meisten Fällen mit der 1 %-Regelung versteuert.
Diese Berechnung macht der Arbeitgeber schon direkt in der Lohnsteuerbescheinigung. Dann genügt es, wenn Du die Lohnsteuerbescheinigung erfasst.
Eine zusätzliche Erfassung musst Du nicht machen. Nimm in diesem Fall den Haken unter »Weitere Angaben als Arbeitnehmer« »Firmenwagen« heraus.
Weitere Informationen hierzu findest Du hier:
https://www.kann-man-das-absetzen.de/dienstfahrzeug/
https://www.kann-man-das-absetzen.de/dienstfahrrad/
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