Die Kosten für ein Arbeitszimmer zählen zu den Betriebsausgaben, wenn
Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit (1), kannst Du die Kosten in unbeschränkter Höhe abziehen.
Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (2), sind die Kosten für das Arbeitszimmer auf 1.250 € beschränkt.
Als Kosten kannst Du:
abziehen.
Bitte rechne die Kosten für das Arbeitszimmer selbstständig aus und trage diese bei smartsteuer ein.
Die Felder findest Du in der EÜR unter dem Punkt Einnahmen- und Überschussrechnung > Betriebsausgaben > beschränkt abziehbare Betriebsausgaben.
Du kannst die Kosten in den entsprechen Feldern (Zeile 65) eintragen.
Homeoffice-Pauschale/ Tagespauschale
Die Pauschale kannst Du in der EÜR unter dem Punkt Einnahmen- und Überschussrechnung > Betriebsausgaben > Sonstige Betriebsausgaben (Zeile 66) eintragen:
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de