Wie trage ich die Kosten für das Arbeitszimmer in der Anlage EÜR ein (Lexware Office Import)?

Die Kosten für ein Arbeitszimmer zählen zu den Betriebsausgaben, wenn

  1. das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet oder
  2. kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit (1), kannst Du die Kosten in unbeschränkter Höhe abziehen.
Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (2), sind die Kosten für das Arbeitszimmer auf 1.250 € beschränkt.

Als Kosten kannst Du:

  • Miete,
  • Gebäude-AfA,
  • Wasser- und Energiekosten,
  • Reinigungskosten,
  • Grundsteuer,
  • Müllabfuhr- und Schornsteinfegergebühren,
  • Gebäudeversicherungen und Renovierungskosten, sowie
  • Ausstattungskosten wie Tapeten, Teppiche, Fenstervorhänge, Gardinen und Lampen

abziehen.

Bitte rechne die Kosten für das Arbeitszimmer selbstständig aus und trage diese bei smartsteuer ein.

Die Felder findest Du in der EÜR unter dem Punkt Einnahmen- und Überschussrechnung > Betriebsausgaben > beschränkt abziehbare Betriebsausgaben.

Du kannst die Kosten in den entsprechen Feldern (Zeile 65) eintragen.

Homeoffice-Pauschale/ Tagespauschale

Die Pauschale kannst Du in der EÜR unter dem Punkt Einnahmen- und Überschussrechnung > Betriebsausgaben > Sonstige Betriebsausgaben (Zeile 66) eintragen:

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