Verluste werden zunächst im Jahr der Entstehung mit positiven Einkünften verrechnet.
Bleiben nach der Verlustverrechnung im selben Jahr die Einkünfte negativ, kannst Du diesen Betrag in anderen Jahren verrechnen.
Werden die negativen Einkünfte nicht vollständig im Vorjahr verrechnet, erhältst Du einen Feststellungsbescheid über den »verbleibenden Verlustvortrag« auf den 31.12. des Jahres.
Dieser festgestellte Verlust wird dann bei der Einkommensteuererklärung des folgenden Jahres abgezogen (Verlustvortrag).
In dem Bereich »Einkünfte« > »Weitere Einkünfte« findest Du den Punkt »Verluste aus dem Vorjahr«:
Anschließend öffnet sich ein neuer Bereich im Navigationsbaum. Hier kannst Du die Verluste aus dem Bescheid des Finanzamtes (aus dem Vorjahr) eintragen:
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