Wo kann ich Kontoführungsgebühren eintragen?
Kontoführungsgebühren als Werbungskosten, soweit sie »beruflich« veranlasst sind.
Die Finanzämter erkennen meist ohne Nachweis 16 € Kontoführungsgebühren an.
Die Gebühren kannst Du eintragen, indem Du bitte den folgenden Haken setzt:
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Schreib uns, wir helfen Dir gerne weiter.
