Bei einem Bildungsdarlehen sind nur die von Dir gezahlten Zinsen für die Steuererklärung wichtig. Während die Tilgungsraten für einen Studentenkredit nicht absetzbar sind, handelt es sich bei den Zinsen um Werbungskosten (bei einer Fortbildung) oder Sonderausgaben (bei einer Berufsausbildung).
Studenten und Schüler erhalten BAföG meist als steuerfreien Bezug. Du musst diesen nicht in der Einkommensteuererklärung eintragen.
Handelt es sich jedoch um sogenanntes Büchergeld oder Du erhältst innerhalb des Meister-BAföGs Lehrgangs- oder Prüfungsgebühren erstattet, musst Du diese Erstattungen mit Deinen Kosten verrechnen.
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