Wo trage ich die Kosten für Zusatzversicherungen ein?
In dem Bereich »Persönliche Ausgaben« unter dem Punkt »Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen von …« kannst Du die Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ohne Basisabsicherung wie für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen eintragen.
Hierzu zählen Wahl-, Komfort- und Zusatzleistungen wie Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, Zahnersatz sowie Beiträge zu Auslandsreise-Krankenversicherungen bzw. Auslandskrankenversicherungen.
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