Hast Du für das Studium ein Darlehen aufgenommen, sind die von Dir gezahlten Zinsen für die Steuererklärung wichtig.
Die Tilgungsraten sind nicht absetzbar. Die Zinsen sind Werbungskosten (bei einer Fortbildung) oder Sonderausgaben (bei einer Berufsausbildung).
Wenn Du noch studierst, kannst Du die Zinsen für den Studienkredit im Bereich »Sonstige Kosten« erfassen:
Trage die Kosten hier in die Tabelle ein:
Wenn das Studium bereits abgeschlossen ist, erfasse die Zinsen bitte im Bereich Arbeitnehmer > Werbungskosten > Weitere Kosten:
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