Beiträge in eine Zusatzversorgungskasse kannst Du unter „Deine privaten Ausgaben“ auf der Seite „Versicherungen“ eintragen.
Die Beiträge zur Zusatzversorgung (z.B. VBL und ZVK) zählen zu den „Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht“.
In vielen Fällen reichen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits aus, um den absetzbaren Höchstbetrag zu überschreiten. Dann wirken sich hier eingetragene Beiträge nicht aus. Du erhältst in dem Fall eine Info, wie in dem Screenshot.
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