Wo trage ich meine Einnahmen als Kleinunternehmer ein?

Es handelt sich bei Einnahmen um Geld oder Geldwert, die durch den Betrieb veranlasst sind. Auch Sachentnahmen, Nutzungsentnahmen und Leistungsentnahmen gehören zu den Betriebseinnahmen.

In der EÜR findest Du nach der Eingabe von allgemeinen Daten die Seite »Einnahmen Übersicht«,

Wähle hier den Punkt »Einnahmen« aus:

Auf der nächsten Seite kannst Du auswählen, wie Du die Einnahmen erfassen möchtest.

Wenn Du schon eine detaillierte Aufstellung der Einnahmen hast, kannst Du die Summe einfach bei smartsteuer eintragen.

Wenn Du noch keine Aufstellung über die Einnahmen hast, kannst Du diese hier erstellen:

Als Kleinunternehmer, nach §19 UStG, bist Du von der Umsatzsteuer befreit, trotzdem gehören die Einnahmen zu den steuerpflichtigen Einnahmen.

Von der Umsatzsteuer befreit sind nur bestimmte Arten von Umsätzen, z. B.: Briefmarkenverkäufe oder die als Arzt erzielten Einnhamen.

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