Wo trage ich meine Einnahmen als Kleinunternehmer ein?

Unter »Angaben zur Umsatzsteuer« kannst Du »Kleinunternehmer (Umsatz weniger als 100.000 € in 2025)« auswählen:

Einnahmen als Kleinunternehmer

In der EÜR findest Du nach der Eingabe von allgemeinen Daten die Seite »Einnahmen Übersicht«,

Wähle hier den Punkt »Einnahmen« aus:

Einnahmen Übersicht als Kleinunternehmer

Auf der nächsten Seite kannst Du auswählen, wie Du die Einnahmen erfassen möchtest.

Einnahmen erfassen

Wenn Du schon eine detaillierte Aufstellung der Einnahmen hast, kannst Du die Summe einfach bei smartsteuer eintragen. Anderenfalls hast Du die Möglichkeit zur Anfertigung einer Tabelle innerhalb von smartsteuer.

Als Kleinunternehmer, nach §19 UStG, bist Du von der Umsatzsteuer befreit, trotzdem gehören die Einnahmen zu den steuerpflichtigen Einnahmen.

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