Wo trage ich Vorauszahlungen ein?

Umsatzsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen müssen in der EÜR unter dem Punkt »Vorauszahlungen« erfasst werden. Einkommensteuervorauszahlungen trägst Du bitte in der Einkommensteuererklärungen unter dem Punkt »Abschließende Angaben« ein.

 

Hier kannst Du Angaben, welche Vorauszahlung Du geleistet hast:

Anschließend kannst Du in der Tabelle die Zahlungen/ Erstattungen eintragen:

Auch Nachzahlung für die vergangen Jahre, oder Abschlusszahlungen der Umsatz- oder Gewerbesteuererklärung, müssen in der Tabelle erfasst werden.

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