Rentner sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil Deiner Rente den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2024 für Alleinstehende bei 11.784 € jährlich, für 2023 bei 10.908€. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert.
Wie hoch die steuerpflichtige Rente ist, richtet sich nach dem Jahr, in dem Du in Rente gegangen bist. Der Besteuerungsanteil beträgt für alle Rentner, die bis 2005 in Rente gingen 50 % des Rentenbetrages. Wer im Jahre 2006 in Rente ging, musste 52 % des Rentenbetrages versteuern. Bei Renteneintritt im Jahre 2024 beträgt der Besteuerungsanteil 83 %, bei Renteneintritt im Jahre 2023 sind es 82,5 %.
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