Steuerbescheid ab 2027 über ELSTER – Was ändert sich?
Ab dem 1. Januar 2027 werden Steuerbescheide grundsätzlich digital bekannt gegeben. Das bedeutet: Wenn Du ein aktives ELSTER-Konto hast, erhältst Du Deinen Steuerbescheid in der Regel elektronisch. Eine vorherige Zustimmung ist dafür nicht mehr nötig.
Wichtig: Du bekommst Deinen Steuerbescheid nicht automatisch nur noch digital. Wenn Du kein aktives ELSTER-Konto hast, erhältst Du ihn weiterhin per Post. Auch mit einem aktiven ELSTER-Konto kannst Du beantragen, Deine Bescheide weiterhin per Post zu bekommen.
Für 2026 gilt noch die bisherige Regelung: Damit Du Deinen Steuerbescheid digital erhältst, musst Du der elektronischen Zustellung grundsätzlich vorher zugestimmt haben.
Wer bekommt einen digitalen Steuerbescheid?
Ab 2027 betrifft die digitale Bekanntgabe grundsätzlich Personen mit einem aktiven ELSTER-Konto. Dazu gehören auch Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung mit einer Steuersoftware erstellen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Wenn Du kein aktives ELSTER-Konto hast, bekommst Du Deinen Steuerbescheid weiterhin per Post. Du musst dafür keinen zusätzlichen Antrag stellen.
Bekomme ich auch über smartsteuer einen digitalen Bescheid?
Mit smartsteuer kannst Du Deine Steuererklärung online erstellen und an das Finanzamt übermitteln. In Deinem smartsteuer-Konto findest Du außerdem eine Bescheidberechnung. Damit kannst Du die Ergebnisse Deiner Steuererklärung mit dem offiziellen Steuerbescheid vergleichen.
Wichtig ist der Unterschied: Die Bescheidberechnung von smartsteuer ist nicht der offizielle Steuerbescheid. Dieser wird vom Finanzamt erstellt. Du kannst ihn über Mein ELSTER oder über smartsteuer abrufen.
Wie erfahre ich von einem neuen Bescheid?
Wenn Dein Finanzamt einen digitalen Steuerbescheid bereitstellt, erhältst Du eine Benachrichtigung per E-Mail. Den Bescheid selbst findest Du nicht in der E-Mail. Du musst ihn über den vorgesehenen digitalen Zugang abrufen.
Achte deshalb darauf, dass Deine E-Mail-Adresse aktuell ist, und prüfe regelmäßig Dein ELSTER-Konto.
Wichtig: Ein digitaler Steuerbescheid gilt grundsätzlich am vierten Tag nach seiner Bereitstellung als bekannt gegeben. Das gilt auch dann, wenn Du ihn noch nicht geöffnet hast. Deshalb solltest Du mögliche Einspruchsfristen im Blick behalten.
Kann ich weiterhin einen Papierbescheid bekommen?
Ja. Ab 2027 kannst Du beantragen, dass Dir Deine Steuerbescheide weiterhin per Post zugeschickt werden. Dafür kannst Du in Mein ELSTER die entsprechende Einstellung zur elektronischen Bekanntgabe ändern beziehungsweise die postalische Bekanntgabe beantragen.
Wenn Du kein aktives ELSTER-Konto hast, erhältst Du Deinen Steuerbescheid weiterhin per Post. Ein zusätzlicher Antrag ist dafür nicht nötig.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Wenn Du kein aktives ELSTER-Konto hast, bleibt es bei der Zustellung per Post. Auch wenn Du ein aktives ELSTER-Konto hast, kannst Du die postalische Zustellung beantragen.
Was sollte ich jetzt tun?
- ELSTER-Konto prüfen: Hast Du ein aktives Konto?
- E-Mail-Adresse aktualisieren: So erreichst Dich die Benachrichtigung über einen neuen Bescheid.
- Bescheide regelmäßig prüfen: Achte auf Fristen, insbesondere wenn Du einen Bescheid anfechten möchtest.
- Papierbescheid gewünscht? Informiere Dich rechtzeitig, wie Du die postalische Zustellung über Mein ELSTER beantragen kannst.
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