Der Rentenanpassungsbetrag ist der Betrag, um den die jährliche Rente im Vergleich zum Jahresbetrag der Rente aus dem Jahr der Festschreibung (ein Jahr nach Rentenbeginn) erhöht wurde. Grund der Erhöhung muss eine regelmäßige Rentenanpassungen wie bei einer jährlichen Rentenerhöhung sein. Einmalzahlung und Nachzahlungen bleiben unberücksichtigt.
Wir empfehlen Dir, bei der Deutschen Rentenversicherung eine „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ anzufordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Du erhälst dann jährlich eine Bescheinigung, der Du sämtliche Informationen verständlich entnehmen kannst.
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