Bei smartsteuer gibst Du die Behinderung unter Deinen persönlichen Daten an.
Einen Behindertenpauschbetrag brauchst Du nicht eintragen. Dieser wird nach Deinen Eingaben automatisch bei smartsteuer berücksichtigt.
Ab dem Steuerjahr 2021 erhälst Du folgende Pauschbeträge:
Grad der Behinderung | jährlicher Pauschbetrag |
---|---|
20 | 384 € |
30 | 620 € |
40 | 860 € |
50 | 1.140 € |
60 | 1.440 € |
70 | 1.780 € |
80 | 2.120 € |
90 | 2460 € |
100 | 2.840 € |
Merkzeichen »H«, Merkzeichen »Bl« und Merkzeichen »TBI« erhalten unabhängig vom Grad der Behinderung (GdB) einen Pauschbetrag von 7.400 €.
Anstelle der bisherigen Angabe von Fahrtkosten, wurde ein Pauschbetrag eingeführt. Auch dieser wird Dir bei smartsteuer automatisch angerechnet, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Pauschbetrag von 900 € wird für alle Personen mit einem GdB von 80 oder einem GdB von 70 und zusätzlich dem Merkzeichen »G«, angerechnet.
Einen Pauschbetrag von 4.500 € erhalten alle Personen mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H.
Hast Du eine Behinderung nachträglich anerkannt bekommen, kannst Du die Kosten / Pauschale nicht doppelt in diesem Steuerjahr geltend machen. Prüfe, ob Du die alten Bescheide noch ändern lassen können. Du kannst damit pro Jahr nur eine Pauschale geltend machen oder auch nur die Kosten des Steuerjahres in der jeweiligen Steuererklärung angeben.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de