Wie erfasse ich Kapitalerträge aus Lebensversicherungen?

Kapitalerträge aus Lebensversicherungen sind zu 50 % steuerfrei. Für diese steuerliche Regelung müssen ein paar Voraussetzungen vorliegen.

Zur Hälfte steuerfrei? – Unter bestimmten Voraussetzungen

  • Versicherungsvertrag nach dem 31.12.2004 abgeschlossen,
  • Leistung nach Deinem 60. Geburtstag oder
  • nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt,
  • Kapitalversicherung mit Sparanteil und Rentenversicherungen mit ausgeübtem Kapitalwahlrecht.

Wo trage ich das ein?

Die Kapitalerträge erfasst Du bitte in Zeile 30 der Anlage KAP.
Das liegt im Bereich »Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen«.
Für die Erfassung nimmst Du die Steuerbescheinigung zur Hand und trägst die Daten danach ein.

Was ist mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung?

In diesem Fall erfasst Du nur den Betrag, der sich nach der teilweisen Steuerfreistellung ergibt.
Diesen Betrag entnimmst Du direkt Deiner Steuerbescheinigung.

Was ist mit einer ausländischen Versicherung?

Hier ziehst Du von der Summe der entrichteten Beträge die Versicherungsleistung ab.
Der so ermittelte Kapitalertrag kann dann in Deiner Erklärung erfasst werden.

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