Kapitalerträge aus Lebensversicherungen sind zu 50 % steuerfrei. Für diese steuerliche Regelung müssen ein paar Voraussetzungen vorliegen.
Die Kapitalerträge erfasst Du bitte in Zeile 30 der Anlage KAP.
Das liegt im Bereich »Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen«.
Für die Erfassung nimmst Du die Steuerbescheinigung zur Hand und trägst die Daten danach ein.
In diesem Fall erfasst Du nur den Betrag, der sich nach der teilweisen Steuerfreistellung ergibt.
Diesen Betrag entnimmst Du direkt Deiner Steuerbescheinigung.
Hier ziehst Du von der Summe der entrichteten Beträge die Versicherungsleistung ab.
Der so ermittelte Kapitalertrag kann dann in Deiner Erklärung erfasst werden.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de