Ab dem Veranlagungsjahr 2019 besteht für einige Steuerfälle die Möglichkeit einen elektronischen Einspruch im Bereich »Steuerbescheid« abzusenden.
Alternativ kannst Du den Einspruch auf dem Postweg einreichen. Dazu haben wir einige Mustereinsprüche für Dich vorbereitet.
Im Bereich »Auswertung« – »alle Berechnungen« – »Musterbriefe« findest Du Vorlagen für einen Einspruch, die Du auf Deine individuelle Situation anpassen kannst.
Bitte hab Verständnis, dass wir nicht beurteilen können, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de