Wie kann ich einen Einspruch einlegen?
Wenn Du elektronische Bescheiddaten in smartsteuer zurückerhalten hast, kannst Du unter »Steuerbescheid« > »Abschließende Informationen« einen elektronischen Einspruch einlegen.
Alternativ kannst Du den Einspruch auf dem Postweg einreichen. Dazu haben wir einige Mustereinsprüche für Dich vorbereitet.
Im Bereich »Auswertung« > »Alle Berechnungen« > »Musterbriefe« findest Du Vorlagen für einen Einspruch, die Du auf Deine individuelle Situation anpassen kannst. Bitte hab Verständnis, dass wir nicht beurteilen können, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
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