Gewerbebetrieb

Was benötige ich?
Worum geht es?
Erforderliche Belege /
Wo bekomme ich diese Belege her?
Beleg direkt beifügen:
Anlage G
Lagen Einkünfte aus einer Photovoltaik-
anlage vor?
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrem privaten Haus betreiben, dann gelten diese als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Nein
Umsatzsteuer, Gewerbesteuer-
vorauszahlungen
Umsatzsteuer-
Voranmeldungen, Gewerbesteuer-Vorauszahlungs-
bescheid
Nein
Betriebseinnahmen, Nutzungsentnahmen
Sämtliche Belege
Nein
Betriebsausgaben
Sämtliche Belege
Nein
Gewinn-
ermittlungen, getrennt für jeden einzelnen Betrieb
Einnahmen-
überschussrechnung (EÜR).
Ja
Lagen Beteiligungs-
einkünfte vor?
Feststellungsbescheide/
-erklärungen
Gewerbesteuer-
messbetrag getrennt für jeden Betrieb
Der Gewerbesteuermessbetrag wirkt sich auf die Einkommensteuer aus.
Nein
Gewerbesteuer-
zahlungen getrennt für jeden Betrieb
Die Gewerbesteuervorauszahlungen wirken sich auf die Einkommensteuer aus.
Nein
Wurde ein Betrieb oder Teilbetrieb veräußert? §§ 16 Abs. 4 EStG und 34 Abs. 3 EStG?
Sie veräußern Ihr Einzelunternehmen oder geben es auf.
Nein
Übergangs-
gewinnermittlung
Bei einer Veräußerung oder Aufgabe eines Einzelunternehmens muss eine Übergangsgewinnermittlung erstellt werden, um alle Forderungen und Verbindlichkeiten noch zu erfassen.
ÜbergangsgewinnermittlungNein
Lagen Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften vor, an denen eine Beteiligung von mindestens 1 % vorlag?
Bei Verlusten den Ansatz des Teileinkünfte-
verfahrens prüfen; ggf. keine Kürzung, sondern voller Ansatz der Beteiligung.
Nein
Sollen in 2020 Investitions-
abzugsbeträge nach
§ 7g EStG berücksichtigt werden?
Sie wollen in ein bis drei Jahren einen neuen PKW anschaffen. Dann können Sie jetzt schon bis zu 40 % der evtl. Anschaffungskosten als Betriebsausgabe ansetzen.
Angebote

Nein
Welche Investitions-
abzugsbeträge sind in 2020 aufzulösen / hinzuzurechnen?
Der vor drei Jahren gebildete Investitionsabzugsbetrag muss aufgelöst werden, in dem das Wirtschaftsgut angeschafft wurde.
Rechnungen

Nein
Wie hoch ist der Wert der Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG aus dem Jahr 2020?
Schuldzinsen sind nicht abziehbar, wenn "Überentnahmen" getätigt werden. Unter Überentnahme versteht der Gesetzgeber den Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahrs übersteigen. Solange ein Unternehmer (nur) Teile seines Eigenkapitals (Gewinne und Einlagen) entnimmt und durch Kredit ersetzt, sind die hierauf anfallenden Kreditzinsen weiterhin als Betriebsausgaben voll abziehbar. Sie werden dann nicht abziehbar, soweit die Entnahmen höher sind als der Gewinn plus die Einlagen. In diesem Fall liegt eine sog. "Überentnahme" vor.
Privateinlagen, Privatentnahmen
Nein

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