Seit der Einführung der »Belegvorhaltepflicht« müssen Sie Ihre Belege nicht mehr mit Ihrer Steuererklärung an Ihr Finanzamt schicken. Wenn das Finanzamt jedoch Belege einsehen möchte, erhalten Sie ein Schreiben mit einer Liste der angeforderten Belege. Diese Belege müssen Sie dann nachreichen.
Natürlich gibt es auch Ausnahmefälle, bei denen Sie bestimmte Belege Ihrer Steuererklärung direkt beifügen sollten. Diese Checkliste soll Ihnen dabei behilflich sein. Außerdem können Sie feststellen, welche Ausgaben Sie steuermindernd in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen können. Sie enthält auch Informationen, wo Sie die Belege ggf. anfordern können. Nutzen Sie auch unsere Ausfüllhilfen oder noch besser unsere Online Steuererklärung und sparen Sie sich den Aufwand.
Was benötige ich? | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
---|---|---|
Allgemeines | ||
Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld | Lohnsteuerbescheinigung, Arbeitsagentur, Krankenversicherung, Deutsche Rentenversicherung, Elterngeldstelle | Nein. |
Einkommensteuerbescheid bzw. Einkommensteuererklärung des Vorjahres | Bekommen Sie vom Finanzamt. | Nein. |
Sonderausgaben | ||
Sonderausgaben sind Aufwendungen der Lebensführung, die steuerlich begünstigt werden. | ||
Beiträge zur Krankenversicherung | Beitragsbescheinigung vom jeweiligen Anbieter | Nein |
Beiträge zue Pflegeversicherung | Beitragsbescheinigung vom jeweiligen Anbieter | Nein |
(Rürup-Rente) Beiträge zu eigenen kapitalgedeckten Rentenversicherungen | Vertrag, Höhe der Zahlung. Vom jeweiligen Anbieter | Nein |
Versorgungsleistungen (Renten und dauernde Lasten) und/oder Leistungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs | Vertrag, Höhe der Zahlung. Vom jeweiligen Anbieter | Nein |
Unfall- und Haftpflichtversicherungen, freiwillige Beiträge zur Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Risiko-lebensversicherungen | Zahlungsnachweise, Versicherungsscheine. Vom jeweiligen Anbieter. Achtung: Verrechnungen von Beitragsrückerstattungen. | Nein |
Kirchensteuer | Einkommensteuerbescheid | Nein |
Spenden | Spendenbescheinigungen im Original. Vom jeweiligen Anbieter: gemeinnützige Organisation, politische Parteien | Nein |
Spenden und/oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr | Feststellungsbescheid. Finanzamt, Steuerbescheid | Nein |
Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, die keine Werbungskosten sind | Alle Belege ( Kursgebühren, Arbeitsmittel, Fachliteratur etc.) evtl. Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen | Nein |
Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude | Alle Kosten der Sanierung. | Nein |
Riester-Vertrag (Anlage AV) | ||
Bescheinigung nach § 92 EStG | Vertrag, Höhe der Zahlung. Vom jeweiligen Anbieter | Nein |
Außergewöhnliche Belastungen | ||
Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig anfallen, z. B. die Ausgaben, die durch Krankheit, Behinderung, Todesfall oder Unwetterschäden entstehen. Das Finanzamt hilft in diesen Fällen durch eine Minderung der Steuer, wenn die Ausgaben nicht ersetzt werden. | ||
Liegt ein Grad der Behinderung vor? | Behindertenausweis erhalten Sie vom zuständigen Versorgungsamt | Ja, bei Änderung der Behinderung |
Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen, für die niemand Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag | Neben den Angaben zu den Aufwendungen werden auch Auskünfte der bedürftigen Person benötigt: z. B. Personendaten, persönliche Verhältnisse, Angaben zum Einkommen und Vermögen. | Nein |
Pflegekosten von bedürftigen Personen | Amtliche Bescheinigung der Heimatbehörde über die Bedürftigkeit ist beigefügt | Nein |
Andere außergewöhnliche Belastungen | z. B. Krankheitskosten (Apotheke, Medikamente, Zahnarzt, Brille, Heilpraktiker), Pflegekosten, Kurkosten. Einschließlich Angaben zu erhaltenen Erstattungsbeträgen. | Nein |
Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten | Scheidungsurteil: Erhalten Sie vom Gericht. Kontoauszüge als Nachweis der Zahlungen. | Nein |
Beerdigungskosten | Sterbeurkunde, sämtliche Kostenbelege z. B. Sarg, Blumen, Trauerdrucksachen, etc. | Nein |
Steuerermäßigungen | ||
Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis | Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Nein |
Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistung z. B. die Reinigung der Wohnung, die Gartenpflege | Rechnungen der Dienstleister oder Handwerker (Kontoauszüge) | Nein |
Energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden | Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens | Nein |
Was benötige ich? | Beispiele | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
---|---|---|---|
Anlage N | |||
Lohnsteuerbescheinigung | Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aushändigen. | Nein | |
Entfernungspauschale: Anzahl der Arbeitstage und Urlaubstage, genutztes Verkehrsmittel. | Fahrtkosten, Kosten eines Unfalls, der auf einer Fahrt zur Arbeitsstätte oder auf dem Rückweg von der Arbeitsstätte zum Wohnort stattgefunden hat. | Belege/Rechnungen der Reparatur | Nein |
Lag eine Behinderung von mehr als 70 oder Merkmal „G“ vor? | Behindertenausweis erhalten Sie vom zuständigen Versorgungsamt | Ja, bei Änderung oder wenn der Beleg noch nicht vorlag |
|
Beiträge an Berufsverbände | z. B. Gewerkschaften (IG Metall) | Die Beitragsbescheinigung erhalten Sie vom jeweiligen Verband oder Zahlungsbelege (Kontoauszüge) | Nein |
Arbeitsmittel, Telefonkosten, Aktentasche, Laptop/PC, Bewerbungsfotos, Fahrten zur Bewerbung, u.v.m. | Rechnungen | Nein | |
Berufskleidung und ihre Reinigung | Blaumänner, Kittel, etc. | Rechnungen von der Wäscherei | Nein |
Dienstreisen | Entfernung, Unterkunft, Einzelkosten | Rechnungen (z. B. Hotel, Fahrtkosten), Aufzeichnungen | Nein |
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer | z. B. Mietvertrag, Strom-, Gas-, Wasser-, Abwasserabrechnung, etc. | Alle Rechnungen im Zusammenhang mit den Kosten des Arbeitszimmers | Nein |
Aufwendungen für Fachbücher und Fachzeitschriften | Rechnungen der erworbenen Bücher und Zeitschriften sowie Einzelaufstellung | Nein | |
Fortbildungskosten | z. B. Kursgebühr, Fachbücher, Aufzeichnung der Fahrten (ggf. 0,30 €/km), etc. | Belege | Nein |
Doppelte Haushaltsführung (beruflich veranlasst) | Mietverträge beider Haushalte, Rechnungen für Einrichtungsgegenstände; Aufzeichnung der Fahrten (ggf. 0,30 €/km), etc. | Nein | |
Umzugskosten (beruflich veranlasst) | Versetzung, Umzug des Arbeitgebers in eine andere Stadt oder Fahrzeitverkürzung | Zahlungsbelege (z. B. Transportkosten, Aufzeichnung der Fahrten, etc), Nachweis des beruflichen Zusammenhangs (z. B. Fahrzeitverkürzung oder Versetzung) | Nein |
Was benötige ich? | Worum geht es? | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
---|---|---|---|
Anlage G | |||
Lagen Einkünfte aus einer Photovoltaik- anlage vor? | Wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrem privaten Haus betreiben, dann gelten diese als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. | Nein | |
Umsatzsteuer, Gewerbesteuer- vorauszahlungen | Umsatzsteuer- Voranmeldungen, Gewerbesteuer-Vorauszahlungs- bescheid | Nein | |
Betriebseinnahmen, Nutzungsentnahmen | Sämtliche Belege | Nein | |
Betriebsausgaben | Sämtliche Belege | Nein |
|
Gewinn- ermittlungen, getrennt für jeden einzelnen Betrieb | Einnahmen- überschussrechnung (EÜR). | Ja | |
Lagen Beteiligungs- einkünfte vor? | Feststellungsbescheide/ -erklärungen | ||
Gewerbesteuer- messbetrag getrennt für jeden Betrieb | Der Gewerbesteuermessbetrag wirkt sich auf die Einkommensteuer aus. | Nein |
|
Gewerbesteuer- zahlungen getrennt für jeden Betrieb | Die Gewerbesteuervorauszahlungen wirken sich auf die Einkommensteuer aus. | Nein |
|
Wurde ein Betrieb oder Teilbetrieb veräußert? §§ 16 Abs. 4 EStG und 34 Abs. 3 EStG? | Sie veräußern Ihr Einzelunternehmen oder geben es auf. | Nein | |
Übergangs- gewinnermittlung | Bei einer Veräußerung oder Aufgabe eines Einzelunternehmens muss eine Übergangsgewinnermittlung erstellt werden, um alle Forderungen und Verbindlichkeiten noch zu erfassen. | Übergangsgewinnermittlung | Nein |
Lagen Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften vor, an denen eine Beteiligung von mindestens 1 % vorlag? | Bei Verlusten den Ansatz des Teileinkünfte- verfahrens prüfen; ggf. keine Kürzung, sondern voller Ansatz der Beteiligung. | Nein |
|
Sollen in 2020 Investitions- abzugsbeträge nach § 7g EStG berücksichtigt werden? | Sie wollen in ein bis drei Jahren einen neuen PKW anschaffen. Dann können Sie jetzt schon bis zu 40 % der evtl. Anschaffungskosten als Betriebsausgabe ansetzen. | Angebote | Nein |
Welche Investitions- abzugsbeträge sind in 2020 aufzulösen / hinzuzurechnen? | Der vor drei Jahren gebildete Investitionsabzugsbetrag muss aufgelöst werden, in dem das Wirtschaftsgut angeschafft wurde. | Rechnungen | Nein |
Wie hoch ist der Wert der Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG aus dem Jahr 2020? | Schuldzinsen sind nicht abziehbar, wenn "Überentnahmen" getätigt werden. Unter Überentnahme versteht der Gesetzgeber den Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahrs übersteigen. Solange ein Unternehmer (nur) Teile seines Eigenkapitals (Gewinne und Einlagen) entnimmt und durch Kredit ersetzt, sind die hierauf anfallenden Kreditzinsen weiterhin als Betriebsausgaben voll abziehbar. Sie werden dann nicht abziehbar, soweit die Entnahmen höher sind als der Gewinn plus die Einlagen. In diesem Fall liegt eine sog. "Überentnahme" vor. | Privateinlagen, Privatentnahmen | Nein |
Was benötige ich? | Worum geht es? | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
---|---|---|---|
Anlage S | |||
Umsatzsteuervorauszahlungen | Umsatzsteuer - Voranmeldungen | Nein | |
Betriebseinnahmen, Nutzungsentnahmen | Sämtliche Belege | Nein | |
Gewinnermittlungen, getrennt für jeden einzelnen Betrieb | Sämtliche Belege | Ja | |
Lagen Beteiligungseinkünfte vor? | Feststellungsbescheide / -erklärungen | Nein | |
Wurde ein Betrieb oder Teilbetrieb veräußert? §§ 18 Abs. 3, 16 Abs. 4 und 34 Abs. 3 EStG? | Übergangsgewinnermittlung | Nein | |
Zuordnung des Freibetrages bei Berechnung mit Teileinkünfte- verfahren beachten | Sie veräußern Ihr Einzelunternehmen oder geben es auf. | Feststellungsbescheide / -erklärungen | Nein |
Übergangs- gewinnermittlung | Bei einer Veräußerung oder Aufgabe eines Einzelunternehmens muss eine Übergangs- gewinnermittlung erstellt werden, um alle Forderungen und Verbindlichkeiten noch zu erfassen. | Übergangsgewinnermittlung | Nein |
Sollen in 2020 Investitions- abzugsbeträge nach § 7g EStG berücksichtigt werden? | Sie wollen in ein bis drei Jahren einen neuen PKW anschaffen. Dann können Sie jetzt schon bis zu 40 % der evtl. Anschaffungskosten als Betriebsausgabe ansetzten. | Angebote | Nein |
Welche Investitions- abzugsbeträge sind in 2020 aufzulösen / hinzuzurechnen? | Der vor drei Jahren gebildete Investitions- abzugsbetrag muss aufgelöst werden, indem das Wirtschaftsgut angeschafft wurde. | Rechnungen | Nein |
Wie hoch ist der Wert der Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG aus dem Jahr 2020? | Schuldzinsen sind nicht abziehbar, wenn "Überentnahmen" getätigt werden. Unter Überentnahme versteht der Gesetzgeber den Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahrs übersteigen. Solange ein Unternehmer (nur) Teile seines Eigenkapitals (Gewinne und Einlagen) entnimmt und durch Kredit ersetzt, sind die hierauf anfallenden Kreditzinsen weiterhin als Betriebsausgaben voll abziehbar. Sie werden dann nicht abziehbar, soweit die Entnahmen höher sind als der Gewinn plus die Einlagen. In diesem Fall liegt eine sog. "Überentnahme" vor. | Privateinlagen, Privatentnahmen | Nein |
Was benötige ich? | Beispiele / Hinweise | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
---|---|---|---|
Anlage KAP | |||
Veräußerung von Wertpapieren, Aktien | Bestätigungen der Kreditinstitute über getätigte private Veräußerungsgeschäfte (Wertpapiere, Aktien) erhalten Sie vom jeweiligen Kreditinstitut. | Ja |
|
Steuererstattungszinsen | Diese ergibt sich, wenn Sie z. B. Ihre Steuererklärung 2016 in 2020 abgeben und ein Guthaben daraus entsteht. | Steht auf dem Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes. | Nein |
Lagen bisher nicht versteuerte private Kapitalerträge vor? | Sie haben jemanden ein Darlehen gewährt und erhalten daraus Zinsen. | Nachweis der Einnahmen, Vertrag (z. B. Darlehensvertrag) sollte Ihnen vorliegen. Wenn nicht, vom Darlehensnehmer anfordern. | Nein |
Lagen Kapitalerträge nach § 32d Abs. 2 EStG vor? | Insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer Darlehen und Dividenden beachten. | Vertrag, (z. B. Darlehensvertrag) sollte Ihnen vorliegen. Wenn nicht, vom Darlehensnehmer anfordern. Nachweis der Beteiligung. Es wird kein Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt! Sämtliche Aufwendungen ab dem 1. € sind nachzuweisen! | Nein |
Lagen Beteiligungseinkünfte vor? | Feststellungsbescheide/ -erklärungen, erhalten Sie vom Finanzamt. | Nein | |
Ausländische Steuern / fiktive ausländische Steuern (Zinsinformationsverordnung) | Steuerbescheinigungen erhalten Sie vom jeweiligen Kreditinstitut. | Ja |
Was benötige ich? | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
---|---|---|
Anlage N | ||
Lohnsteuerbescheinigung für Beamte im Ruhestand oder Betriebsrentner | Ehemaliger Dienstherr oder Arbeitgeber | Nein |
Anlage R | ||
Haben Sie Alters-, Witwen-/Witwer- oder Erwerbsminderungsrenten bezogen? | Rentenbescheide, Beginn der Rentenleistung, Rentenfreibetrag – mögliche Öffnungsklausel beachten: Deutsche Rentenversicherung, Rentenbezugsmitteilung. Erhalten Rentner nur auf Anforderung. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de | Nein |
Haben Sie Renten aus der landwirtschaftlichen Alterskasse bezogen? | Rentenbescheide, Beginn der Rentenleistung, Rentenfreibetrag: Vom jeweiligen Anbieter. | Nein |
Haben Sie Renten aus einem Versorgungswerk erhalten? | Rentenbezugsmitteilung. Erhalten Rentner nur auf Anforderung. | Nein |
Haben Sie Renten aus einem "Rürup-Vertrag" erhalten? | Rentenbescheide, Beginn der Rentenleistung, Rentenfreibetrag: Rentenbezugsmitteilung. Erhalten Rentner nur auf Anforderung. | Nein |
Haben Sie Renten aus einer privaten Lebens-/ Rentenversicherung erhalten? | Bescheinigung, Beginn der Rentenleistung, Rentenfreibetrag: Vom jeweiligen Anbieter. | Nein |
Wurden Renten aus ausländischen Versicherungen erzielt? Gilt das Besteuerungsrecht in Deutschland? | Rentenbescheid: Vom jeweiligen Anbieter. | Ja |
Haben Sie Renten aus einer zeitlich befristeten privaten Lebens-/Rentenversicherung erhalten? | Bescheinigung, Beginn und Laufzeit für den Ertragsanteil nach § 55 Abs. 2 EStDV erforderlich. Vom jeweiligen Anbieter. | Nein |
Haben Sie eine Rente z.B. aus einem "Riestervertrag" oder einem anderen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung bezogen? | Anlegerbescheinigung nach amtlichem Vordruck, Leistungsmitteilung. Erhalten Riester-Rentner nur zu Beginn der Rente und bei Änderung. In der Zwischenzeit gibt es den Beleg nur auf Anforderung. | Nein |
Was benötige ich? | Beispiele / Hinweise | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
---|---|---|---|
Anlage V | |||
Achtung! Die alleinige Vermietung von Garagen ist umsatzsteuerpflichtig. |
|||
Mieteinnahmen | Ggf. Verwalter- abrechnung vom Verwalter, Kontoauszüge | ||
Zuflussprinzip des § 11 EStG beachten. Zahlungen für Vorjahre, nicht erstattete Kautionen, etc. | Sie erhalten die Dezember 2020 Miete am 02.01.2021. Einnahme wird in 2020 noch berücksichtigt. | ||
Verbilligte Überlassung oder Vermietung an Angehörige? | 66 % der ortsüblichen Miete müssen erreicht werden! | Mietverträge, abstimmen mit Mietspiegel: Gemeinde evtl. Internet | |
Leerstandszeiten begründen | z. B. Zeitungsanzeigen | Nachweis für Suche nach Nachmieter | Nein |
Wurde die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung richtig ermittelt? | Kaufvertrag und Nebenkosten | Nein | |
Sonstige Hauskosten | Hausgeldabrechnung: Verwalter | Nein | |
Fahrten zum Objekt | Anzahl und Entfernung | Nein | |
Verwaltungsabrechnung (Instandhaltungsrücklage) | Zinsbescheinigung: Verwalter | Nein | |
Grundsteuer | Bescheid über Grundbesitzabgaben: Gemeinde | Nein |
|
Lagen Erhaltungsaufwendungen vor? | Rechnungen und Zahlungsnachweise | Nein | |
Hausversicherung | Versicherungsschein: jeweiliger Anbieter | Nein |
Was benötige ich? | Beispiele | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
---|---|---|---|
Anlage SO | |||
Lagen private Grundstücksverkäufe innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung vor? | Kauf- und Verkaufsverträge, Nebenkosten | Nein |
|
Wurden andere private Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres veräußert? | z. B. ein PKW, Kryptowährungen | Kauf- und Verkaufsverträge, Nebenkosten | Nein |
Wurden andere private Wirtschaftsgüter, mit denen Einkünfte erzielt wurden, innerhalb von zehn Jahren zwischen Anschaffung und Veräußerung veräußert? | z. B. Containerleasing | Kauf- und Verkaufsverträge, Nebenkosten | Nein |
Was benötige ich? | Beispiele / Hinweise | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
---|---|---|---|
Anlage Kind | |||
Wurden Schulgelder gezahlt? Auch innerhalb der EU. | Ihr Kind ist z. B. auf einer Privatschule in Deutschland oder Österreich untergebracht. | Bescheinigung der Schulbehörde und Zahlungsnachweise für andere Leistungen als Beherbergung, Betreuung und Verpflegung | Ja |
Kinderbetreuungs- kosten | Kindergarten oder Hort (z. B. DRK Bescheinigung, Kita-Beiträge) | Zahlungsnachweise | Ja |
Kinder über 18 Jahren | befand sich in der Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung | Schulbescheinigung | Ja |
konnte eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen | Nachweis | Ja | |
befand sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten | Nachweis | Ja | |
leistete ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr, einen Europäischen Freiwilligendienst oder einen anderen Dienst im Ausland | Bescheinigung | Ja |
|
stand nicht in einem Beschäftigungs- verhältnis und war bei einer Agentur für Arbeit im Inland als arbeitssuchend gemeldet | Bescheinigung | Ja |
Berechnen Sie jetzt kostenlos, wie viel Sie vom Finanzamt erstattet bekommen und zahlen Sie erst bei Abgabe.