Was benötige ich? | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
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Allgemeines | ||
Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld | Lohnsteuerbescheinigung, Arbeitsagentur, Krankenversicherung, Deutsche Rentenversicherung, Elterngeldstelle | Nein. |
Einkommensteuerbescheid bzw. Einkommensteuererklärung des Vorjahres | Bekommen Sie vom Finanzamt. | Nein. |
Sonderausgaben | ||
Sonderausgaben sind Aufwendungen der Lebensführung, die steuerlich begünstigt werden. | ||
Beiträge zur Krankenversicherung | Beitragsbescheinigung vom jeweiligen Anbieter | Nein |
Beiträge zue Pflegeversicherung | Beitragsbescheinigung vom jeweiligen Anbieter | Nein |
(Rürup-Rente) Beiträge zu eigenen kapitalgedeckten Rentenversicherungen | Vertrag, Höhe der Zahlung. Vom jeweiligen Anbieter | Nein |
Versorgungsleistungen (Renten und dauernde Lasten) und/oder Leistungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs | Vertrag, Höhe der Zahlung. Vom jeweiligen Anbieter | Nein |
Unfall- und Haftpflichtversicherungen, freiwillige Beiträge zur Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Risiko-lebensversicherungen | Zahlungsnachweise, Versicherungsscheine. Vom jeweiligen Anbieter. Achtung: Verrechnungen von Beitragsrückerstattungen. | Nein |
Kirchensteuer | Einkommensteuerbescheid | Nein |
Spenden | Spendenbescheinigungen im Original. Vom jeweiligen Anbieter: gemeinnützige Organisation, politische Parteien | Nein |
Spenden und/oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr | Feststellungsbescheid. Finanzamt, Steuerbescheid | Nein |
Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, die keine Werbungskosten sind | Alle Belege ( Kursgebühren, Arbeitsmittel, Fachliteratur etc.) evtl. Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen | Nein |
Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude | Alle Kosten der Sanierung. | Nein |
Riester-Vertrag (Anlage AV) | ||
Bescheinigung nach § 92 EStG | Vertrag, Höhe der Zahlung. Vom jeweiligen Anbieter | Nein |
Außergewöhnliche Belastungen | ||
Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig anfallen, z. B. die Ausgaben, die durch Krankheit, Behinderung, Todesfall oder Unwetterschäden entstehen. Das Finanzamt hilft in diesen Fällen durch eine Minderung der Steuer, wenn die Ausgaben nicht ersetzt werden. | ||
Liegt ein Grad der Behinderung vor? | Behindertenausweis erhalten Sie vom zuständigen Versorgungsamt | Ja, bei Änderung der Behinderung |
Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen, für die niemand Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag | Neben den Angaben zu den Aufwendungen werden auch Auskünfte der bedürftigen Person benötigt: z. B. Personendaten, persönliche Verhältnisse, Angaben zum Einkommen und Vermögen. | Nein |
Pflegekosten von bedürftigen Personen | Amtliche Bescheinigung der Heimatbehörde über die Bedürftigkeit ist beigefügt | Nein |
Andere außergewöhnliche Belastungen | z. B. Krankheitskosten (Apotheke, Medikamente, Zahnarzt, Brille, Heilpraktiker), Pflegekosten, Kurkosten. Einschließlich Angaben zu erhaltenen Erstattungsbeträgen. | Nein |
Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten | Scheidungsurteil: Erhalten Sie vom Gericht. Kontoauszüge als Nachweis der Zahlungen. | Nein |
Beerdigungskosten | Sterbeurkunde, sämtliche Kostenbelege z. B. Sarg, Blumen, Trauerdrucksachen, etc. | Nein |
Steuerermäßigungen | ||
Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis | Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Nein |
Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistung z. B. die Reinigung der Wohnung, die Gartenpflege | Rechnungen der Dienstleister oder Handwerker (Kontoauszüge) | Nein |
Energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden | Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens | Nein |
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