Mantelbogen

Was benötige ich?Erforderliche Belege /
Wo bekomme ich diese Belege her?
Beleg direkt beifügen:
Allgemeines
Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld
Lohnsteuerbescheinigung, Arbeitsagentur, Krankenversicherung, Deutsche Rentenversicherung, ElterngeldstelleNein.
Einkommensteuerbescheid bzw. Einkommensteuererklärung des Vorjahres
Bekommen Sie vom Finanzamt.Nein.
Sonderausgaben
Sonderausgaben sind Aufwendungen der Lebensführung, die steuerlich begünstigt werden.
Beiträge zur KrankenversicherungBeitragsbescheinigung vom jeweiligen AnbieterNein
Beiträge zue PflegeversicherungBeitragsbescheinigung vom jeweiligen AnbieterNein
(Rürup-Rente) Beiträge zu eigenen kapitalgedeckten Rentenversicherungen
Vertrag, Höhe der Zahlung. Vom jeweiligen Anbieter
Nein
Versorgungsleistungen (Renten und dauernde Lasten) und/oder Leistungen aufgrund eines schuldrechtlichen VersorgungsausgleichsVertrag, Höhe der Zahlung. Vom jeweiligen Anbieter
Nein
Unfall- und Haftpflichtversicherungen, freiwillige Beiträge zur Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Risiko-lebensversicherungen
Zahlungsnachweise, Versicherungsscheine. Vom jeweiligen Anbieter. Achtung: Verrechnungen von Beitragsrückerstattungen.
Nein
KirchensteuerEinkommensteuerbescheidNein
SpendenSpendenbescheinigungen im Original. Vom jeweiligen Anbieter: gemeinnützige Organisation, politische ParteienNein
Spenden und/oder Verlustvortrag aus dem VorjahrFeststellungsbescheid. Finanzamt, SteuerbescheidNein
Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, die keine Werbungskosten sind
Alle Belege ( Kursgebühren, Arbeitsmittel, Fachliteratur etc.) evtl. Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen
Nein
Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude
Alle Kosten der Sanierung. Nein
Riester-Vertrag (Anlage AV)
Bescheinigung nach § 92 EStGVertrag, Höhe der Zahlung. Vom jeweiligen AnbieterNein
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig anfallen, z. B. die Ausgaben, die durch Krankheit, Behinderung, Todesfall oder Unwetterschäden entstehen. Das Finanzamt hilft in diesen Fällen durch eine Minderung der Steuer, wenn die Ausgaben nicht ersetzt werden.
Liegt ein Grad der Behinderung vor?Behindertenausweis erhalten Sie vom zuständigen Versorgungsamt
Ja, bei Änderung der Behinderung
Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen, für die niemand Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag
Neben den Angaben zu den Aufwendungen werden auch Auskünfte der bedürftigen Person benötigt: z. B. Personendaten, persönliche Verhältnisse, Angaben zum Einkommen und Vermögen.
Nein
Pflegekosten von bedürftigen Personen
Amtliche Bescheinigung der Heimatbehörde über die Bedürftigkeit ist beigefügt
Nein
Andere außergewöhnliche Belastungen
z. B. Krankheitskosten (Apotheke, Medikamente, Zahnarzt, Brille, Heilpraktiker), Pflegekosten, Kurkosten. Einschließlich Angaben zu erhaltenen Erstattungsbeträgen.
Nein
Unterhalt an den geschiedenen EhegattenScheidungsurteil: Erhalten Sie vom Gericht. Kontoauszüge als Nachweis der Zahlungen.
Nein
BeerdigungskostenSterbeurkunde, sämtliche Kostenbelege z. B. Sarg, Blumen, Trauerdrucksachen, etc.
Nein
Steuerermäßigungen
Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis
Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-SeeNein
Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistung z. B. die Reinigung der Wohnung, die GartenpflegeRechnungen der Dienstleister oder Handwerker (Kontoauszüge)
Nein
Energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten GebäudenBescheinigung des ausführenden FachunternehmensNein

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