Was benötige ich? | Worum geht es? | Erforderliche Belege / Wo bekomme ich diese Belege her? | Beleg direkt beifügen: |
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Anlage S | |||
Umsatzsteuervorauszahlungen | Umsatzsteuer - Voranmeldungen | Nein | |
Betriebseinnahmen, Nutzungsentnahmen | Sämtliche Belege | Nein | |
Gewinnermittlungen, getrennt für jeden einzelnen Betrieb | Sämtliche Belege | Ja | |
Lagen Beteiligungseinkünfte vor? | Feststellungsbescheide / -erklärungen | Nein | |
Wurde ein Betrieb oder Teilbetrieb veräußert? §§ 18 Abs. 3, 16 Abs. 4 und 34 Abs. 3 EStG? | Übergangsgewinnermittlung | Nein | |
Zuordnung des Freibetrages bei Berechnung mit Teileinkünfte- verfahren beachten | Sie veräußern Ihr Einzelunternehmen oder geben es auf. | Feststellungsbescheide / -erklärungen | Nein |
Übergangs- gewinnermittlung | Bei einer Veräußerung oder Aufgabe eines Einzelunternehmens muss eine Übergangs- gewinnermittlung erstellt werden, um alle Forderungen und Verbindlichkeiten noch zu erfassen. | Übergangsgewinnermittlung | Nein |
Sollen in 2020 Investitions- abzugsbeträge nach § 7g EStG berücksichtigt werden? | Sie wollen in ein bis drei Jahren einen neuen PKW anschaffen. Dann können Sie jetzt schon bis zu 40 % der evtl. Anschaffungskosten als Betriebsausgabe ansetzten. | Angebote | Nein |
Welche Investitions- abzugsbeträge sind in 2020 aufzulösen / hinzuzurechnen? | Der vor drei Jahren gebildete Investitions- abzugsbetrag muss aufgelöst werden, indem das Wirtschaftsgut angeschafft wurde. | Rechnungen | Nein |
Wie hoch ist der Wert der Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG aus dem Jahr 2020? | Schuldzinsen sind nicht abziehbar, wenn "Überentnahmen" getätigt werden. Unter Überentnahme versteht der Gesetzgeber den Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahrs übersteigen. Solange ein Unternehmer (nur) Teile seines Eigenkapitals (Gewinne und Einlagen) entnimmt und durch Kredit ersetzt, sind die hierauf anfallenden Kreditzinsen weiterhin als Betriebsausgaben voll abziehbar. Sie werden dann nicht abziehbar, soweit die Entnahmen höher sind als der Gewinn plus die Einlagen. In diesem Fall liegt eine sog. "Überentnahme" vor. | Privateinlagen, Privatentnahmen | Nein |
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