Elektronisch oder auf Papier

Die Steuerformulare finden Sie z. B. bei smartsteuer.de im Servicebereich oder unter www.finanzamt.de. Allerdings erschließen sich die Formulare inhaltlich – trotz der dazugehörigen Erläuterungen von offizieller Seite (z. B. »Anleitungen zur Einkommensteuererklärung 2017«, ebenfalls erhältlich unter www.finanzamt.de) – dem unbedarften Steuerzahler nicht ohne Weiteres. Daher ist es heute schon üblich, seine Steuererklärung am Computer auszufüllen.

Tipp: Die Online-Steuererklärung führt Sie im Interviewmodus schnell, verständlich und fehlerfrei durch die Steuererklärung.

Spätestens seit Einführung der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) versenden die Finanzämter die leeren Formulare nicht mehr in Papierform. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich die Steuerformulare beim Finanzamt abholen oder gegen frankierten Rückumschlag um Zusendung bitten.

Zur elektronischen Übermittlung verpflichtet sind Personen die Gewinneinkünfte erzielen. Auch die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) verpflichtet zur elektronischen Abgabe, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz ermittelt wird.

 

Gewinneinkünfte sind Einkünfte

  • aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13, § 13a, § 14, § 14a EStG),
  • aus Gewerbebetrieb (§ 15, § 16, § 17 EStG) und
  • aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG).

Sie sind nicht zur elektronischen Übermittlung verpflichtet,wenn Sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mit Steuerabzug erziehlen und zugleich
– die Summe der anderen positiven Einkünfte nicht dem Steuerabzug unterworfen wurden oder
– die positive Summe der Progressionseinkünfte

jeweils den Betrag von 410 € nicht übersteigen.

Die elektronische Übermittlung ist aber auch in diesen Fällen möglich und bietet auch hier viele Vorteile, die die Steuererklärung auf Papier nicht leisten kann. Sie können zum Beispiel sofort sehen, wie viel Sie erstattet bekommen oder nachzahlen müssen.

Alternativ ist auch der Zugriff auf das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung möglich. Dort gibt es interaktive Steuerformulare zum Download, die Sie entweder direkt am PC bearbeiten und ausdrucken oder ganz klassisch nach dem Ausdruck per Hand ausfüllen können.

 

Machen Sie es sich einfach:

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