05.05.2014 · smart steuern ·
Lesezeit: 1 Min.

Mieter aufgepasst: Nebenkosten sind teilweise von der Steuer absetzbar!

Nicht nur Handwerkerkosten sind von der Steuer absetzbar, sondern auch viele Nebenkosten, die auch Mieter belasten. Ein Blick in die Wohn-Betriebskostenabrechnung des Vermieters lohnt sich also!

Neben den Lohnkosten für Handwerker können sich Mieter auch einen Teil der Nebenkosten mit der Steuererklärung zurückholen, wenn es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt. Das betrifft etwa die Ausgaben für

  • Hausmeister
  • Gartenpflege bzw. Pflege der Außenanlagen
  • Schornsteinfeger
  • Schädlingsbekämpfung
  • Hausreinigung und Straßenreinigung
  • Winterdienst

Auch hier sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar. Wichtig ist, dass die Lohn- und Materialkosten der jeweiligen Punkte in der Betriebskostenabrechnung aufgeschlüsselt sind.

Nebenkostenabrechnung genügt dem Finanzamt

Zwar verlangt das Finanzamt in der Regel eine Rechnung und den Nachweis über die Banküberweisung an den Dienstleister. Bei den Mietnebenkosten genügt den Behörden jedoch die Abrechnung des Vermieters.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Prima Tipp. Kann ich denn vom Vermieter so eine ausführliche Info verlangen? Was mache ich, wenn er sich viel Zeit lässt? Wir kriegen die Abrechnung erst nach rund einem Jahr…

  • Franziska Sobolowski Franziska Sobolowski sagt:

    Wir dürfen diese Fragen leider nicht beantworten, da es sich hierbei um Rechtsberatung handelt. Wir bitten um Entschuldigung.

  • Avatar Marco sagt:

    Hallo Franziska,

    gibt es evtl. weiterführende Hilfe bei einer Verbraucherzentrale?

    Danke für die Hilfe.

    Liebe Grüße
    Marco


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