30.01.2022 · Arbeitnehmer · Beliebte Beiträge ·
Lesezeit: 3 Min.

Steuer-ABC: H wie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Das bisschen Haushalt macht sich von allein – sagt mein Mann. So hieß ein ironisch angehauchter Schlager aus den 70er Jahren, gesungen von Johanna von Koczian. Jeder sollte heute eigentlich wissen, dass dem nicht so ist, trotz einiger technischer Helfer. Und jeder sollte wissen, dass sich Steuern sparen lassen, wenn man Arbeiten im Haushalt von einem Profi übernehmen lässt. Und wenn Sie jetzt denken, das kann ich mir nicht leisten, sagen wir Ihnen schon vorab: Sie machen und zahlen das schon seit Jahren, ohne es zu wissen. Stichwort: Betriebskostenabrechnung. Wie das alles genau aussieht, erfahren Sie in der heutigen Ausgabe unseres Steuer-ABC.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Grob gesprochen handelt es sich hier um Tätigkeiten, die durchaus auch jemand aus Ihrer Familie übernehmen könnte, die Sie aber einen Dienstleister erledigen lassen. Wichtig: Die Arbeiten müssen in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus, Ihrem Grundstück stattfinden – oder wenigstens einen unmittelbaren Bezug dazu haben. Wir sagen Ihnen gleich, was da alles dazugehört (und was nicht). Zuerst erklären wir Ihnen aber, warum sich das steuerlich lohnt. Sie können 20 % aller Arbeits- und Fahrtkosten, die bei haushaltsnahen Dienstleistungen entstehen, von der Steuer absetzen, maximal jedoch 4.000 € pro Jahr. Dann müssen Sie aber auch 20.000 € oder mehr an Kosten haben. Wichtig: Sie müssen das alles immer auf Rechnung machen und immer das Geld überweisen (niemals Barzahlung), sonst erkennt das Finanzamt das Ganze nicht an.

Die wichtigsten Beispiele für haushaltsnahe Dienstleistungen:

  • alle Reinigungsarbeiten, etwa der Wohnung oder der Fenster
  • Hausmeisterleistungen
  • Gartenarbeiten
  • Kinderbetreuung (Nachhilfe und Musikunterricht zählen ausdrücklich nicht dazu)
  • Haustierbetreuung
  • Pflegeleistungen
  • Kochen in der Wohnung
  • Winterdienst oder Fußwegreinigung

Ausführlich lässt sich das in diesem – ausführlichen – Schreiben des Bundesfinanzministeriums nachlesen. Gute Nachrichten gibt es übrigens für Hundebesitzer, die bisher in der Regel nichts absetzen konnten für das Gassigehen, denn das liegt ja in der Regel außerhalb des Grundstücks. Eine Frau in Hessen wollte das aber nicht wahrhaben und klagte – mit Erfolg. Ihr professioneller Hundesitter kümmerte sich jeden Tag für ein bis zwei Stunden um den Hund, Gassigehen, aber auch Säubern und Betreuung zu Hause. Das Finanzgericht gab ihr Recht! „Im Haushalt“ sei „räumlich-funktional“ auszulegen, so die Richter. Ausführlich können Sie das in diesem Blog-Artikel nachlesen.

Handwerkerleistungen

Hier läuft es ähnlich: alles auf Rechnung und keine Barzahlung und 20 % der Kosten, allerdings höchstens 1.200 € pro Jahr. Absetzen lassen sich nur Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten. Also grob gesagt Reparaturen und Instandsetzungen, aber keine „Neubauten“. Materialkosten dürfen nicht abgesetzt werden. Wenn Sie also einen Maler beauftragen, zählen nur der Arbeitslohn und die Anfahrt, nicht jedoch Farbe oder Tapete. Beim Fliesenleger entsprechend nicht die Fliesen. Zu den absetzbaren Handwerkerleistungen zählen unter anderem:

  • Reparaturen von elektrischen Geräten (etwa Waschmaschine und Computer), wenn das Ganze im Haushalt stattfindet
  • Malerarbeiten, Fliesenlegen (Austausch oder Reparatur)
  • Reparatur oder ganzer Austausch von Türen und Fenstern
  • Wartung der Heizung
  • Schornsteinfeger
  • Modernisierung der Küche  

Auch hier verweisen wir wieder auf die Liste des Finanzministeriums. Durchsuchen Sie sie einfach mit Eingabe eines Stichworts. Noch immer unklar ist hingegen der Beitrag für den Straßenbau, alles dazu in diesem Blog-Beitrag.

Betriebskostenabrechnung

Nun noch kurz zu der Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung für Mieter. In den Mietnebenkosten, die jeder Mieter zahlt, stecken jede Menge haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Diese können Sie von der Steuer absetzen – ganz wie oben beschrieben.
Das sind unter anderem Kosten für Hausmeister, Gebäudereinigung, Winterdienst und Gartenpflege als haushaltsnahe Dienstleistungen. Zu den absetzbaren Handwerkerleistungen gehören zum Beispiel der Schornsteinfeger, Wartung des Aufzugs oder der Heizung und die Dachrinnenreinigung. Wie Sie das genau absetzen, können Sie in diesem Blog-Artikel nachlesen.

Eine Zusammenfassung, wie Sie mit der Nebenkostenabrechnung richtig Steuern sparen finden Sie im Video:

Wenn Sie neugierig geworden sind: Auf unserer Seite kann-man-das-absetzen.de finden Sie noch mehr Beispiele zum Thema Absetzen.

Bisher im Steuer-ABC:

 

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