28.02.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Arbeitnehmer & Beamte · Beliebte Beiträge · Rentner ·
Lesezeit: 3 Min.

Das können Sie von der Steuer absetzen

Überlegen Sie auch jedes Jahr aufs Neue, ob sich eine Steuererklärung für Sie lohnen würde? Wenn Sie in der glücklichen Lage sind, nicht zur Abgabe verpflichtet zu sein, sollten Sie ganz genau hinschauen. Denn Sie bezahlen wahrscheinlich zu viele Steuern. 

Die Höhe der zu zahlenden Steuern richtet sich nämlich nach Ihrem Einkommen, je mehr Sie verdienen, desto mehr Steuern werden fällig. Dabei werden mögliche Vergünstigungen der Steuer ebenfalls pauschal mit eingerechnet. Das ist aber genau der Punkt, an dem Sie bares Geld verschenken. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mehr aus Ihrer Steuer herausholen. 

Steuern sparen rund um den Job 

Sie gelten für alle Arbeitnehmer, doch nicht alle wissen, dass sich hinter dem Begriff Werbungskosten mehr verbirgt, als Sie vielleicht denken. Alle Ausgaben, die Sie im Rahmen Ihres Berufs hatten, können Sie steuerlich geltend machen. Dazu gehören: 

  • Arbeitsmittel, wie Büromaterial oder Laptop 
  • Kosten für Weiterbildungen 
  • Kosten, die durch einen berufsbedingten Umzug entstanden sind, 
  • Kontoführungsgebühren in Höhe von pauschal 16 € 

Besonders interessant sind die Werbungskosten, wenn Sie hauptsächlich im Homeoffice arbeiten. Sie können entweder Miet- und Betriebskosten für ein Arbeitszimmer absetzen. Das ist dann möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet. Haben Sie kein „echtes Arbeitszimmer“, sondern nur eine Arbeitsecke oder ähnliches, können Sie seit 2023 alternativ auch die Homeoffice-Pauschale in Höhe von 6 € pro Tag und maximal 1.260 € in Anspruch nehmen. Das Gute daran, Pauschalbeträge gelten meist, ohne sie durch Nachweise belegen zu müssen. 

Falls Sie jedoch nicht nur im Homeoffice arbeiten und täglich oder regelmäßig zu Ihrer Arbeitsstätte pendeln, sind auch diese Kosten im Rahmen der Pendlerpauschale steuerlich zu Ihrem Vorteil. Pro Kilometer gelten hier 0,30 € und ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 €. Diese Pauschale gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch dann, wenn Sie mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren oder zu Fuß gehen. 

Das lässt sich als Privatperson absetzen 

Nicht nur in Verbindung mit der Arbeit fallen für Sie Kosten an, die Sie steuerlich geltend machen können. Auch rund um das eigene Heim lässt sich einiges an Steuern sparen. Sie haben zum Beispiel Gartenarbeiten beauftragt oder einen Hundesitter, der regelmäßig die Betreuung Ihrer Hunde übernimmt?  Diese Ausgaben zählen zu haushaltsnahe Dienstleistungen und umfassen dabei alle Arbeiten rund um Wohnung, Haus und Hof, die Sie von einem Dienstleister erledigen lassen und auf Rechnung bezahlen. Insgesamt lassen sich so bis zu 4.000 € im Jahr ansetzen.

Zu diesen Dienstleistungen gehören zum Beispiel die folgenden Tätigkeiten: 

  • Gartenpflege, wie Rasenmähen oder Hecke schneiden.
  • Reinigungsarbeiten im Haus, wie eine Haushaltshilfe
  • Haustierpflege und Betreuung, wie Dogsitter oder Gassigehen
  • Kinderbetreuung, wie Babysitter 

Auch Handwerkerleistungen lassen sich von der Steuer absetzen, allerdings zählen diese nicht direkt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Handwerkerleistungen, wie Fliesenleger oder den Maler, können Sie extra in der Steuererklärung angeben. Dabei gilt, dass 20 % der Lohnkosten und maximal 1.200 € pro Jahr an Kosten geltend gemacht werden können. 

Was bedeutet das konkret für mich?  

Wenn Sie bisher dachten, Sie hätten nichts abzusetzen, sollten Sie Ihre Aufwendungen noch einmal prüfen. Mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer werden Sie Schritt für Schritt durch Ihren Steuerfall geführt und so richtig Geld sparen. 

Das Gute, wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, gelten andere Fristen für die Abgabe der Steuererklärung. Sie haben so bis zu vier Jahre rückwirkend Zeit. Für das Jahr 2023 haben Sie also bis zum 31. Dezember 2027 Zeit, Ihre Steuererklärung abzugeben. 

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Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Lutz Hartmann sagt:

    Hallo und guten Morgen,
    Es ist immer wieder schön, Steuettippsf für Arbeitnehmer zu lesen. ES Wäre aber auch hilfreich, einmal selbige für Rentner zu lesen, um zu erfahren welche Steuertipps Anwendungen für anlageppflichtige Rentner in Altersarmut hilfreich sind.
    Herzliche Grüße aus dem herrlichen
    Ruhrgebiet

    Lutz Hartmann


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