Wie kann ich Kontoführungsgebühren eintragen?

Kontoführungsgebühren als Werbungskosten, soweit sie »beruflich« veranlasst sind.

Die Finanzämter erkennen meist ohne Nachweis ​​​​16 €  Kontführungsgebühren an.

Die Gebühren können Sie eintragen, indem Sie bitte den folgenden Haken setzen:

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