Wo trage ich Vorauszahlungen ein?

Umsatzsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen müssen in der EÜR unter dem Punkt »Vorauszahlungen« erfasst werden. Einkommensteuervorauszahlungen tragen Sie bitte in der Einkommensteuererklärungen unter dem Punkt »Abschließende Angaben« ein.

 

Hier können Sie Angaben, ob Sie Vorauszahlung geleistet haben:

Anschließend können Sie in der Tabelle die Zahlungen/ Erstattungen eintragen:

Auch Nachzahlung für die vergangen Jahre, oder Abschlusszahlungen der Umsatz- oder Gewerbesteuererklärung, müssen in der Tabelle erfasst werden.

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