Wie kann ich einen Einspruch einlegen?

Ab dem Veranlagungsjahr 2019 besteht für einige Steuerfälle die Möglichkeit einen elektronischen Einspruch im Bereich »Steuerbescheid« abzusenden.

Alternativ können Sie den Einspruch auf dem Postweg einreichen. Dazu haben wir einige Mustereinsprüche für Sie vorbereitet.
Im Bereich »Auswertung« – »alle Berechnungen« – »Musterbriefe« finden Sie Vorlagen für einen Einspruch, die Sie auf Ihre individuelle Situation anpassen können.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht beurteilen können, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.

 

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