Welche steuerlichen Änderungen gelten für PV-Anlagen ab 2022?

Mit dem Jahressteuergesetz vom 16.12.2022 wurden neue steuerliche Änderungen für PV-Anlagenbestitzer:innen beschlossen. Wir erklären Ihnen, was das für Sie bedeutet.

Ab dem 01.01.2022 entfällt die Besteuerung bei der Einkommensteuer komplett für kleine Photovoltaikanlagen. Das gilt für Anlagen mit einer installierten Gesamtbruttoleistung von bis zu 30kW(peak).

Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Anlage auf einem Einfamilienhaus, einer Garage oder einer Gewerbeimmobilie installiert ist.

Eine Umsatzsteuererklärung muss für das Steuerjahr 2022 trotzdem noch erstellt werden.

In Steuerjahr 2022 muss trotzdem der Bereich PV-Anlage ausgefüllt werden, aus den Werten in der EÜR wird die Umsatzsteuererklärung erstellt.

Eine Anleitung dazu finden Sie hier: https://www.smartsteuer.de/online/faq/wie-erstelle-ich-die-euer-fuer-eine-photovoltaikanlage/

 

Übersicht der einzureichenden Anlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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