Vorsicht: Diese 5 Steuerfallen jetzt vermeiden
FĂŒnf SĂ€tze, die fast jeder schon mal ĂŒber die SteuererklĂ€rung gehört hat, und wer ihnen glaubt, tappt in eine Falle. Der eine hĂ€lt Menschen davon ab, ĂŒberhaupt anzufangen. Ein anderer lĂ€sst viele Geld liegen, das sie schon lĂ€ngst bezahlt haben. Und bei einem kann sogar Ărger mit dem Finanzamt drohen, obwohl es gut gemeint war. Welche SĂ€tze das sind, was wirklich stimmt und wo die Falle jeweils liegt, schauen wir uns jetzt gemeinsam an.
1. Falle: âWenn ich einmal freiwillig eine SteuererklĂ€rung abgebe, muss ich es jedes Jahr tun.â
Das GerĂŒcht hĂ€lt sich hartnĂ€ckig, und es ist falsch. Ob ihr eine SteuererklĂ€rung abgeben mĂŒsst, wird fĂŒr jedes Jahr neu entschieden, und zwar nach festen GrĂŒnden. Dazu gehören zum Beispiel die Steuerklassen III und V bei Ehepaaren, ein eingetragener Freibetrag im Lohnsteuerabzug oder mehr als 410 ⏠Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Kurzarbeitergeld. Wer ohne einen dieser GrĂŒnde freiwillig abgibt, darf im nĂ€chsten Jahr wieder pausieren. Der Preis dafĂŒr: Wer sich vor dieser Verpflichtung fĂŒrchtet, gibt gar nicht erst ab. Dabei habt ihr fĂŒr die freiwillige Abgabe bis zu vier Jahre Zeit. Danach ist die Erstattung fĂŒr das Jahr weg.
2. Falle: âIch habe eh nichts zum Absetzen.â
Bevor wir zu den Dingen kommen, die ihr vielleicht schon mal gehört habt und mit der SteuererklĂ€rung verbindet, zuerst ein Punkt, den eigentlich jeder hat. Denn irgendwo muss man ja wohnen, ob als Mieter oder als EigentĂŒmer einer selbst bewohnten Immobilie. Millionen Haushalte bekommen jedes Jahr eine Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung, und darin steckt oft mehr Steuervorteil, als man denkt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die auch ein Haushaltsmitglied erledigen könnte: Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst oder der Hausmeister, bei Privatpersonen auch die Putzhilfe. DafĂŒr gibt es 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer zurĂŒck, bis zu 4.000 ⏠im Jahr. Dazu kommen Handwerkerleistungen wie der Schornsteinfeger oder die Heizungswartung, ebenfalls 20 % der Arbeitskosten, bis zu 1.200 ⏠im Jahr. FĂŒr Handwerkerleistungen ist ab 2027 eine KĂŒrzung geplant, fĂŒr 2026 gilt aber noch alles wie beschrieben.
Ihr mĂŒsst dafĂŒr keine eigene Rechnung haben. Viele Hausverwaltungen stellen auf Nachfrage eine Bescheinigung aus, in der die Arbeitskosten getrennt stehen. Ein Beispiel: Stehen 450 ⏠Arbeitskosten in der Abrechnung, sind das 90 ⏠Erstattung. Eingetragen wird das in der Anlage âHaushaltsnahe Aufwendungenâ. Das Material zĂ€hlt nicht, nur die Arbeitskosten.
Dann zu den Klassikern. Wer zur Arbeit fĂ€hrt, kann die Entfernungspauschale ansetzen, seit diesem Jahr 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Wer von zu Hause arbeitet, bekommt die Homeoffice-Pauschale von 6 ⏠pro Tag, höchstens 1.260 ⏠im Jahr. An einem Tag zĂ€hlt nur eins von beiden. Wer sein privates Handy oder Internet auch beruflich nutzt, kann oft ohne Einzelnachweis 20 % der Kosten ansetzen, höchstens 20 ⏠im Monat. All das steckt im Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 âŹ, den ihr ohnehin automatisch bekommt. Steuerlich wirksam wird erst, was ihr darĂŒber hinaus zusammenbekommt, und deshalb lohnt sich das ZusammenzĂ€hlen. Eine Ausnahme gibt es seit diesem Jahr: GewerkschaftsbeitrĂ€ge zĂ€hlen zusĂ€tzlich zum Pauschbetrag, auch wenn ihr sonst kaum Kosten habt. Der Preis dafĂŒr: Wer glaubt, er habe nichts abzusetzen, schaut weder in die Abrechnung noch auf die Pauschalen.
3. Falle: âWenn wir die Steuerklasse wechseln, sparen wir Steuern.â
Die Steuerklasse legt nur fest, wie viel Lohnsteuer jeden Monat einbehalten wird. Das ist eine Vorauszahlung. Wie viel Steuer ihr tatsĂ€chlich zahlt, wird erst mit der SteuererklĂ€rung berechnet, bei Ehepaaren gemeinsam. Mit den Steuerklassen III und V habt ihr im Monat meist mehr Netto, aber das Geld wird nur zeitlich verschoben. Dazu kommt: Mit III und V mĂŒsst ihr eine SteuererklĂ€rung abgeben, und es kann eine Nachzahlung geben, weil im Laufe des Jahres zu wenig einbehalten wurde. Wer auĂerdem Elterngeld oder Arbeitslosengeld erwartet, sollte vor einem Wechsel nachfragen, denn dort zĂ€hlt das Netto. Der Preis dafĂŒr: Das Plus auf dem Konto ist nicht geschenkt.
4. Falle: âIch muss alle Belege mit der SteuererklĂ€rung einreichen.â
Seit 2017 gilt die Belegvorhaltepflicht. Ihr schickt keine Belege mehr mit, bewahrt sie aber auf und reicht sie nach, wenn das Finanzamt sie anfordert. Typisch angefordert werden Spendenquittungen sowie Rechnungen fĂŒr Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen. Das Finanzamt nennt dann eine Frist, und die zĂ€hlt: Wer nicht reagiert, bei dem wird die Position gestrichen, und die Erstattung schrumpft.
Der Irrtum hat deshalb zwei Seiten. Wer glaubt, er mĂŒsse alles einreichen, fĂ€ngt vielleicht gar nicht an. Wer glaubt, er brauche nichts mehr, wirft die Belege weg. Bewahrt sie mindestens auf, bis der Steuerbescheid bestandskrĂ€ftig ist, also ĂŒber die Einspruchsfrist von einem Monat hinaus. Freiwillig einreichen lohnt sich meist nicht, denn dadurch gehen RĂŒckfragen nicht unbedingt weg.
5. Falle: âMein Nachbar kann mir die SteuererklĂ€rung auch machen.â
Das ist die gefĂ€hrlichste der fĂŒnf, weil sie so gut gemeint ist. Das Steuerberatungsgesetz erlaubt die unentgeltliche Hilfe nur bei Angehörigen, also zum Beispiel bei Ehepartnern, Eltern, Kindern und Geschwistern. Bei Freunden, Nachbarn oder Kollegen kann wiederholte oder umfassende Hilfe als unbefugt gelten, auch wenn kein Geld flieĂt. Dann kann das Finanzamt den Fall an die BuĂgeldstelle weitergeben. Einmal die Software erklĂ€ren oder Belege sortieren ist meist unkritisch. Wer die ErklĂ€rung aber komplett fĂŒr jemand anderen erstellt und prĂŒft, bewegt sich auf dĂŒnnem Eis. Der Preis dafĂŒr: Der gut gemeinte Gefallen kann am Ende ein BuĂgeld kosten, statt eine Erstattung zu bringen.
Das waren fĂŒnf Fallen, und bei jeder lohnt sich der zweite Blick. Schreibt uns gern in die Kommentare, welche SĂ€tze ihr schon mal gehört habt und welche euch neu waren. Und wenn euch solche Tipps weiterhelfen, lasst einen Daumen nach oben da und abonniert unseren Kanal. Vielen Dank fĂŒrs Zuschauen â und wie immer wĂŒnschen wir euch viel Erfolg bei eurer nĂ€chsten SteuererklĂ€rung, einfach und ohne Vorkenntnisse mit der Online-SteuererklĂ€rung von smartsteuer.
