Mit unserer Anwendung erstellen Sie Schritt für Schritt Ihre Steuererklärung. Wir unterstützen Sie mit umfangreichen Infotexten und zahlreichen Tipps. Unser Angebot umfasst jedoch keine individuelle Steuerberatung.
Das Steuerberatungsgesetz spricht von »Hilfeleistung in Steuersachen« und definiert in § 3 StBerG und den folgenden Vorschriften, wer zu dieser Hilfeleistung befugt ist.
smartsteuer gehört als Anbieter einer Steuersoftware nicht zum Kreis der Befugten. Deswegen bieten wir zu keiner Zeit Steuerberatung an – auch nicht auf Nachfrage.
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