Du hast Dir ein neues Wirtschaftsgut (z. B. eine Kamera) für Dein Unternehmen gekauft. Bei der Bezahlung hast Du Dich für die Ratenzahlung entscheiden.
Nun stellt sich die Frage, wie das richtig in der Anlage EÜR eingetragen wird?
In der EÜR gilt grundsätzlich das Zufluss-/Abflussprinzip: Demnach sind die Einnahmen/Ausgaben dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen, in denen sie zugeflossen sind bzw. geleistet wurden. Das Prinzip stellt auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Einnahme bzw. Ausgabe ab.
Ein Ratenkauf stellt eine Ausnahme dar. Hier wird das Wirtschaftsgut im Bereich »Anlagevermögen« erfasst. Über die Abschreibung erfolgt die Gewinnminderung (Betriebsausgabe).
Die monatliche Rate wird in der Buchhaltung, wie eine Tilgung behandelt. In der EÜR muss diese nicht erfasst werden.
Würde die monatliche Rate nun doch als Ausgabe eingetragen werden, wäre dies eine doppelte Erfassung der Kosten.
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