Wo trage ich die Corona-Hilfen ein?

Die erhaltenen Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder andere vergleichbare Zuschüsse müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Diese müssen in der Anlage EÜR und in der neuen Anlage Corona-Hilfen erfasst werden. Smartsteuer füllt diese Anlage für Dich aus.

Bitte trage hier die Summe aller erhaltenen Corona-Hilfen ein in dem Wirtschaftsjahr ein. Hast Du bereits einen Teil der erhaltenen Zuschüsse zurückgezahlt, trage diese bitte hier ein:

Wichtig ist, dass Du das Zufluss- /Abfluss -Prinzip, nach § 11 EStG beachtest. Demnach sind die Einnahmen/Ausgaben dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen, in denen sie zugeflossen sind bzw. geleistet wurden. Das Prinzip stellt auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Einnahme bzw. Ausgabe ab.

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