Neu ist nun, dass beim Kauf einer Photovoltaikanlage ist keine Mehrwertsteuer mehr fällig und die Anlage bis zu einer bestimmten Größe eine sogenannte Liebhaberei ist. Das bedeutet, dass diese nicht mehr in den gwerblichen angegeben und angesetzt werden kann.
Das Bundesfinanzministerium hat aus diesem Grund beschlossen, dass jetzt Installation, Wartung und Reparatur durch Fachleute steuerbegünstigt sind.
Die Lohnkosten für die Installation, Wartung und auch Reinigung Ihrer Photovoltaikanlage können Sie nun bei den Handwerkerleistungen eintragen. Diese finden Sie in Ihrer Steuererklärung bei smartsteuer unter „Ihre privaten Ausgaben“ bei den Haushalts- und Handwerkerleistungen.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de