Du kannst die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung angeben, wenn diese 5 Voraussetzungen zu erfüllt sind:
- Du musst einen Hauptwohnsitz haben, meist der Ort, an dem Du gemeldet bist. Zusätzlich hast Du einen Zweitwohnsitz, z.B. am Arbeitsort.
- Der Arbeitsort ist dort, wo sich auch die Tätigkeitsstätte, wie Firmensitz oder das Büro befindet.
- Die Entfernung der Zweitwohnung zur Arbeit muss weniger als halb so weit sein, wie von der Arbeit zum Hauptwohnsitz.
- Innerhalb der doppelten Haushaltsführung machst Du maximal eine Familienheimfahrt je Woche geltend.
- Die doppelte Haushaltsführung muss aus beruflichen Gründen sein. Dazu zählt z.B. eine Versetzung, ein Arbeitgeberwechsel oder der Antritt einer neuen Stelle.