Was ist die Vorabpauschale?

Warum gibt es die Vorabpauschale?

Viele Anleger investieren Geld in Investmentfonds oder ETFs. Auf einen Teil der Kursgewinne der Fonds und ETFs sind im Folgejahr Steuern zu zahlen.

Über die Vorabpauschale werden während der Haltedauer eines Fonds oder ETFs von den inländischen Banken Steuern einbehalten. Zu diesem Zweck ermitteln sie jährlich die Vorabpauschale als fiktiven Mindestertrag. Die Vorabpauschale ist Berechnungsgrundlage für die Abgeltungsteuer.

Auf diese Weise entfallen früher beliebte Steuerstundungseffekte.

Wann ist die Vorabpauschale wichtig?

Die Steuer auf die Vorabpauschale ist immer im folgenden Kalenderjahr relevant.

Am ersten Werktag des folgenden Jahres bucht der Depotanbieter die Steuer automatisch vom Konto ab.
Wenn ein Freibetrag eingerichtet wurde, kann die Steuer auf die Vorabpauschale mit diesem verrechnet werden.
Die Vorabpauschale für das Jahr 2023 ist also für die Steuererklärung 2024 wichtig.

Ist die Vorabpauschale neu?

Nein, sie wurde 2019 erstmalig erhoben. In der Vergangenheit war sie jedoch oft nicht relevant. Die Vorabpauschale orientiert sich am Basiszinssatz. Wegen der gestiegenen Zinsen erfolgte die Berechnung der Vorabpauschale jedoch Anfang 2024 für das Jahr 2023. 

Wie hoch ist die Vorabpauschale?

Als grobe Faustregel gilt: Die Vorabpauschale pro 10.000 Euro Aktien-ETF beträgt etwa 180 €. 30% werden davon noch teilfreigestellt. Dadurch ergibt sich eine Abgeltungssteuer von etwas über 30 Euro, für Kirchensteuerpflichtige rund 35 Euro.

Damit keine Steuer auf die Vorabpauschale anfällt, kann auch ein Freistellungsauftrag (1.000 EUR für Alleinstehende bzw. 2.000 EUR für Ehepaare) bei der depotführenden Stelle eingerichtet werden.

Was nützt mir die Vorabpauschale?

Mit der Vorabpauschale wird eine Mindestbesteuerung auf Anlegerebene sichergestellt. Die Höhe der Vorabpauschale bezieht sich immer auf das Vorjahr. Im Falle einer Anteilsveräußerung wird der Gewinn wie folgt ermittelt: Veräußerungserlös minus Anschaffungsdaten minus Vorabpauschale. Eine doppelte Besteuerung ist also ausgeschlossen.

 

 

 

 

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