Sie haben 2023 eine PV-Anlage gekauft? – Das müssen Sie beachten:

Ab dem Steuerjahr 2023 gilt beim Kauf und der Installation von PV-Anlagen ein Steuersatz von 0 %.

Dies gilt für PV-Anlagen, die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen installiert werden. Dabei darf die Anlage eine Leistung von 30 Kilowatt (peak) nicht übersteigen.

Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, entfällt die steuerliche Anmeldung.

Das heißt für Sie konkret, Sie müssen weder den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, noch eine Anlage EÜR oder die Umsatzsteuererklärung für die PV-Anlage abgeben.

Übersicht der einzureichenden Anlagen:

 

Da der Steuersatz auf 0 % gesenkt wurde, ist ein Vorsteuerabzug nicht mehr möglich.

Somit entfällt der Vorteil der IST-Besteuerung gegenüber der Kleinunternehmer Regelung.

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