Ab dem Steuerjahr 2023 gilt für PV-Anlagen ein Steuersatz von 0%.
Für die Steuererklärung 2023 muss weder eine Anlage EÜR noch eine Umsatzsteuererklärung für die PV-Anlage erstellt werden.
Nur in wenigen Ausnahmefällen gilt diese Befreiung nicht.
Übersicht der einzureichenden Anlagen:
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