Welche steuerlichen Änderungen gelten für PV-Anlagen ab 2023?

Ab dem Steuerjahr 2023 gilt für PV-Anlagen ein Steuersatz von 0%.

Für die Steuererklärung 2023 muss weder eine Anlage EÜR noch eine Umsatzsteuererklärung für die PV-Anlage erstellt werden.

Nur in wenigen Ausnahmefällen gilt diese Befreiung nicht.

 

Übersicht der einzureichenden Anlagen:

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