Wie erfasse ich Kapitalerträge aus Lebenversicherungen?

Kapitalerträge aus Lebensversicherungen sind zu 50% steuerfrei. Für diese steuerliche Regelung müssen ein paar Vorraussetzungen vorliegen.

Zur Hälfte steuerfrei? – unter bestimmten Voraussetzungen

  • Versicherungsvertrag nach dem 31.12.2004 abgeschlossen,
  • Leistung nach 60. Geburtstag oder
  • nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt,
  • Kapitalversicherung mit Sparanteil und Rentenversicherungen mit ausgeübtem Kapitalwahlrecht

Wo trage ich das ein?

Die Kapitalerträge erfassen Sie bitte in Zeile 30 der Anlage KAP.
Das liegt im Bereiche »Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen«.
Für die Erfassung nehmen Sie die Steuerbescheinigung zur Hand und tragen die Daten danach ein.

Was ist mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung?

In diesem Fall erfassen Sie nur den Betrag, der sich nach der teilweisen Steuerfreistellung ergibt.
Diesen Betrag entnehmen Sie direkt Ihrer Steuerbescheinigung.

Was ist mit einer ausländischen Versicherung?

Hier ziehen Sie von der Summe der entrichteten Beträge die Versicherungsleistung ab.
Der so ermittelte Kapitalertrag kann dann in der Erklärung erfasst werden.

 

 

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