Wenn Sie bereits ein ELSTER-Konto haben, dann müssen Sie den Belegabruf über smartsteuer auf www.elster.de zu genehmigen. Nachdem Sie diese Genehmigung bei ELSTER erteilt haben, können Sie bei smartsteuer auf den Button „Freischalten“ klicken.
Der sogenannte Abrufcode für ELSTER hat das folgende Format: XXXXX-XXXXX
Im ELSTER-Konto finden Sie die Freischaltung unter: „Mein ELSTER > Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen“
Ein ELSTER-Konto ist übrigens nicht nötig für die Beantragung und die Freischaltung für den Import von Belegen (VaSt). Ein ELSTER-Konto ist auch nicht nötig für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung. Sie müssen also kein eigenes ELSTER-Zertifikat beantragen.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de