Wie kann ich Werbungkosten zu Kapitaleinkünften erfassen?

Grundsätzlich: keine Werbungskosten

Ein Abzug von Werbungskosten ist für Einkünfte aus Kapitalvermögen generell ausgeschlossen.

Ausnahmefälle

Von der grundsätzlichen Regelung gibt es Ausnahmen.
Dazu gehören folgende Kosten:

  • Transaktionskosten oder -anteil einer Vermögensverwaltungsgebühr,
  • Transaktionskosten oder -anteil in einer all-in-one-fee und
  • Veräußerungskosten i.Z.m. Termingeschäften.

Wie gebe ich diese Kosten an?

Bitte erfassen Sie diese Kosten, indem Sie sie in den korrigierten Beträgen der Bescheinigung berücksichtigen.
Diese Angabe finden Sie unter »Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterliegen« ganz unten auf der Seite.

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