Belege für die Steuererklärung
Wenn Du Deine Kosten von der Steuer absetzen willst, musst Du sie nachweisen können. Das geht am einfachsten mit Belegen. Daraus muss sich ergeben, wie viel Du wann, wofür und an wen gezahlt hast. Diese Belege für die Steuererklärung musst Du nicht immer beim Finanzamt einreichen, aber auf Verlangen musst Du sie vorlegen.
Belege die Werbungskosten
Bevor Du Deine Steuererklärung machst, solltest Du alle Belege, die Du im Laufe des Jahres gesammelt hast und die etwas mit Deinem Beruf zu tun haben, zurechtlegen. Für Werbungskosten sind das alle Kassenzettel, Quittungen und Kontoauszüge, die beruflichen Ausgaben dokumentieren.
Checkliste: Werbungskosten Belege
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte,
- Arbeitsmittel (z. B. Aktentasche, PC/Notebook/Laptop, Schreibtisch, Bücherregal, Fachliteratur etc.),
- Arbeitszimmer,
- Aus- und Fortbildungskosten,
- Reisekosten,
- Umzugskosten,
- doppelte Haushaltsführung,
- ggf. Berufskleidung und ihre Reinigung,
- Kosten im Zusammenhang mit der Suche nach einem Arbeits-/Ausbildungsplatz etc.
Krankheitskosten belegen
Kosten die Dir im Zusammenhang mit Deiner Gesundheit entstanden sind, können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Dabei berechnet der Staat einen Betrag aus, der für Dich zumutbar ist. Alles, was darüber hinaus geht, kann dann anteilig abgesetzt werden.
Aber Vorsicht! Informiere Dich am besten beim Arzt oder in der Apotheke vor dem Kauf, ob Du zusätzlich zum Kaufbeleg noch ein ärztliches Artest benötigst. Das ist wichtig, da das Finanzamt nur unvermeidliche Kosten berücksichtigt. Ein Attest kann dies belegen.
Checkliste: Krankheitskosten Belege
Grundsätzlich gilt: Du kannst nur solche Ausgaben absetzen, mit denen Sie tatsächlich belastet sind. Erstattungen der Krankenkasse, von Beihilfestellen oder vom Arbeitgeber müssen Sie deshalb von Ihren Aufwendungen abziehen. Maßgebend ist nur Ihr »Eigenanteil«. In Ihre Steuererklärung gehören Ausgaben für:
- Arzt/Zahnarzt inklusive Kosten für »individuelle Gesundheitsleistungen« (kurz: IGeL),
- Heilpraktiker,
- Krankenhausbehandlungen,
- Kuraufenthalte,
- Medikamente, Rezeptgebühren, sofern ärztlich verordnet, inklusive »grüner Rezepte«,
- Praxisgebühren,
- Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus, zur Apotheke etc. (ggf. 0,30 €/km),
- Hilfsmittel wie Brillen, Schuheinlagen etc., sofern ärztlich verordnet,
- alternative Heilmethoden, sofern deren Zwangsläufigkeit bestätigt wurde.
Mit unserem Rechner für außergewöhnliche Belastungen, kannst Du Deine mögliche Erstattung berechnen.
Rechnungen, Quittungen und Co für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker
Die Nebenkostenabrechnung sorgt in der Regel für Unmut. Doch für die Steuer ist sie ein Garant für Steuererstattungen. Den die Nebenkostenaufstellung ihres Vermieters wird vom Finanzamt als Beleg akzeptiert. Der Schornsteinfeger oder die Thermenwartung sind wie viele andere Punkte von der Steuer abzusetzen.
Wenn Sie ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer beruflich nutzen, dann sind auch alle Kosten bis zu einer bestimmten Höhe abzusetzen. Also auch die Rechnungen für Energiekosten oder Reparaturen, Möbel oder Bodenbelag aufheben.
Sonderausgaben nachweisen
Auch sogenannte Sonderausgaben gibst Du in der Steuererklärung an, um die Steuerlast zu senken. Dazu gehören Angaben zu Vorsorgeaufwendungen oder zu Altersvorsorgebeiträgen (z. B. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung), Unterhalt an den oder die »Ex«, Kirchensteuer, Spenden und Kinderbetreuungskosten. Es ist wichtig Belege für die Steuererklärung zu sammeln und aufzubewahren, damit Du bei der Steuer nichts vergisst.
Wie lange muss ich meine Belege aufbewahren?
Als Faustregel gilt: 6 Jahre reicht meistens aus. Details über die Aufbewahrungsfrist von Belegen findest Du in unserem Artikel dazu.
Was kann ich von der Steuer absetzen ohne Belege?
Du kannst in der Steuer auch Pauschbeträge geltend machen. Das ist zum Beispiel:
- Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmerpauschbetrag)
- Pendlerpauschale
- Home Office-Pauschale
- Sparer-Pauschbetrag
- Ehrenamtspauschale
- Übungsleiterpauschale
- Behinderten-Pauschbetrag
- Pflege-Pauschbetrag
Kann ich meinen Umzug ohne Beleg absetzen?
Leider geht das nicht. Du benötigst Nachweise für die entstandenen Kosten für Dienstleistungen und Handwerker. Material wird nicht erstattet. Prüfe, ob der Umzug aus beruflichen Gründen oder gesundheitlichen Gründen notwendig war. Dann kannst Du mehr absetzen.
Belege für die Steuererklärung aufbewahren lohnt sich also!
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