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Steuertipp

Degressive AfA bis Ende 2010 nutzen!

Die degressive Abschreibung wirkt sich im Gegensatz zur linearen schneller steuermindernd aus. Wer noch von der deutlich höheren degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens profitieren möchte, muss sich beeilen!

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können in Höhe von maximal 25 % degressiv abgeschrieben werden. Allerdings besteht diese Möglichkeit nur für Neuanschaffungen (oder Herstellung) in der Zeit vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2010. Weil diese Regelung also zum Jahresende 2010 ausläuft, sollten Sie geplante Investitionen über 410 € möglichst noch vor dem Jahresende tätigen.

Achtung: Wirtschaftsgüter, die Sie erst nach dem 1.1.2011 anschaffen, können Sie nur linear abschreiben.

Die Bundesregierung plant offensichtlich nicht, die derzeit geltende Regelung zur degressiven Abschreibung zeitlich zu verlängern (KONZ Steuernews vom 10.06.2010 „Positive Nachwirkungen der degressiven Abschreibung“).

Fundstelle: § 7 Abs. 2 EStG

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