Ehepaare: Steuererklärung nach Trennung
Wenn Sie und „Ihre bessere Hälfte“ unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (also Ihren Wohnsitz in Deutschland haben) und zusammenleben, können Sie sich entweder getrennt oder zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen.
Ehegattenbesteuerung heißt im Einkommensteuerrecht vereinfacht ausgedrückt: Wahlrecht zur Zusammen- oder getrennten Veranlagung.
Im Rahmen einer Zusammenveranlagung werden die zunächst getrennt zu ermittelnden Einkünfte beider Partner letztlich zusammengerechnet und ein gemeinsames zu versteuernden Einkommen berechnet. Die Steuer ergibt sich dann auf einen Blick aus der so genannten „Splitting-Tabelle“. Bei einer getrennten Veranlagung, die nur in seltenen Fällen eine wirkliche Alternative darstellt, werden die Ehegatten im Grunde so behandelt als wären sie keine.
Wenn man sich während eines Jahres trennt, dann besteht immer noch das Ehegattenwahlrecht. Hier sollte man sich aber über eines im Klaren sein: Steuerliche Schwierigkeiten treten meist nur dann auf, wenn es aufgrund einer Trennung sowieso schon zu Streitigkeiten kommt. Meist hat ein Partner die Vorteile der Steuerklasse III genutzt und der andere musste den hohen Steuerabzug der Klasse V in Kauf nehmen. Der Ausgleich wurde dann durch die Zusammenveranlagung herbeigeführt. Bei der Entscheidung für eine getrennte Veranlagung bedeutet das im Ergebnis häufig: Der Partner mit der Steuerklasse III muss erheblich nachzahlen, der andere erhält einer Erstattung. Sie haben also die „Qual der Wahl“.
Hinweis: Sollte ein Ehegatte keine steuerpflichtigen Einkünfte bezogen haben, kann er eine getrennte Veranlagung zur Benachteilung des anderen nicht beantragen. Außerdem gilt: Das Jahr der dauerhaften Trennung ist das letzte Jahr des Ehegattenwahlrechts. Im darauf folgenden Jahr führt das Finanzamt dann ohne wenn und aber eine Einzelveranlagung durch.
Fundstelle: § 26 EStG
-
Ähnliche Steuertipps:
-
Aktuelle Top-Steuertipps:
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich einloggen, um einen Kommentar zum Steuertipp "Ehepaare: Steuererklärung nach Trennung" abgeben zu können. Sie sind noch nicht für smartsteuer.de registriert? Klicken Sie hier.

Kommentare zu Ehepaare: Steuererklärung nach Trennung
Keine Kommentare verfügbar!